Anfrage zur Sitzung des Rates am 28.01.2019:

Antrag an den Ausschuss für Bau und Umwelt:
Prüfung der Einrichtung eines Haustierfriedhofs
Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
aus der Bürgerschaft wird seit einiger Zeit verstärkt das Thema an uns herangetragen, für Haustierbesitzer, deren treuer Begleiter verstorben ist, die Möglichkeit einer rechtskonformen Bestattung zu schaffen.
Derzeit können sich viele Haustierbesitzer von ihrem Tier, so sie es denn nicht „entsorgen“ wollen, nicht rechtskonform trennen, da sie in der Wasserschutzzone leben und/oder keinen eigenen Grundbesitz haben:
https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/tierbestattung-im-garten-dann-ist-sie-erlaubt
https://totehunde.de/hund-im-garten-begraben
Wir beantragen daher, die Verwaltung möge prüfen, ob in Wermelskirchen eine Fläche als Heimtierfriedhof angeboten werden kann; eine Idee könnte z.B. sein, eine in den Waldfriedhof Eickerberg aus früheren Planungen einbezogene Erweiterungsfläche, auf der aber noch nie Bestattungen von Menschen durchgeführt wurden und die sich abseits und getrennt vom übrigen Friedhof befindet, hierfür zu nutzen.
Die Verwaltung möge auch Kontakt zu anderen Kommunen, wo dies bereits praktiziert wird, hinsichtlich deren Erfahrungen, Regeln, Satzung, Gebühren etc. aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger
Drucksache: 0277/2018: Änderungsantrag zum Punkt Umsetzung des Verpackungsgesetzes – Absichtserklärung der Stadt Wermelskirchen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktionen von WNK UWG und CDU beantragen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 10.12.2018, dass folgende Verhandlungsposition in die Verhandlungen mit den Vertretern der Dualen Systeme eingebracht wird:
1. Die Bürger in Wermelskirchen sollen ein Wahlrecht zwischen Sack- oder Tonnenabfuhr für Leichtverpackungen erhalten. Beide Formen können gewählt werden.
2. Ferner soll der Abfuhrintervall im Sommer auf zweiwöchentlich erhöht werden.
Begründung:
Zu 1: In der Verwaltungsvorlage 0277/2018 wird eine Entscheidung zwischen Sack- oder Tonnenabfuhr gefordert. In anderen Kommunen wird allerdings seit Jahren ein sog. Mischsystem praktiziert. Die Fraktionen möchten daher die Verhandlungsführer beauftragen, ein solches Mischsystem mit Wahlfreiheit für die Nutzer als eindeutige Verhandlungsposition zu vertreten, um dem tatsächlichen Bedarf der Bürger zukünftig entsprechen zu können.
Zu 2: Es ist den Bürgern nicht mehr länger zumutbar, dass die Abfuhr alle vier Wochen erfolgt. Die damit verbundenen Geruchs- und Hygienebedingungen sind nicht mehr tragbar. Insbesondere weisen einige Bürger zu Recht darauf hin, dass hierdurch auch Schädlingen über einen längeren Zeitraum eine leicht zugängliche Nahrungsquelle geboten wird. Dies gilt es, speziell in den wärmeren Sommermonaten, zu vermeiden und Schädlingen oder Geruchsbelästigung vorzubeugen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass (Artikel im Wermelskirchener Anzeiger vom 01.12.2018) und aufgrund der Dringlichkeit (211 fehlende Kita-Plätze zum Kindergartenjahr 2019/2020 in Verbindung mit dem Rechtsanspruch) stelle ich nachfolgende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 10.12.2018:
1. Mit Antrag vom 13.07.2017 (das war vor 17 Monaten und 25 Monate vor Beginn des Kita-Jahres 2019/2020) hat die WNK UWG – Fraktion auf die aufziehende Problematik hingewiesen. Ihr Antrag galt dann in der üblichen Manier in der Sitzung des JHA am 13.09.2017 als „eingebracht“. In der Niederschrift der Sitzung heißt es dazu: Achtung, Zitatanfang: „Der Antrag gilt als eingebracht.Herr Andreas Voß (Verwaltung) berichtet, dass im Rahmen der Bevölkerungsprognose aktuell ein Anstieg der Kinderanzahl je Geburtsjahrgang festgestellt worden ist. Dieses wird auch Konsequenzen für die zukünftige Kindergartenbedarfsplanung haben, da die in der Vergangenheit berücksichtigten Prognosewerte scheinbar nicht mehr haltbar sind. In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung, die im Frühjahr 2017 beschlossen worden ist, sind diese erhöhten Bedarfszahlen bereits berücksichtigt worden. Die Verwaltung wird die Entwicklung der tatsächlichen Zahlen kontrollieren und die Kindergartenbedarfsplanung im Bedarfsfall kurzfristig aktualisieren und spätestens nach zwei bis drei Jahren fortschreiben.“ (Zitatende).
Wie kann es in Anbetracht dieser Zeitschiene sein, dass (Achtung Zitatanfang: „diese Maßnahmen realistischerweise nicht zum Beginn des kommenden Kindergartenjahres 2019/2020 fertig sein werden“ (Zitatende)?
Worin sind diese nicht nachvollziehbaren Zeitabläufe und Verzögerungen realistischerweise begründet?
2. Trifft es zu, dass sich Mitte März ein Träger für Kindergärten bei der Stadt gemeldet hat und mit diesem am 29.03.2018, Gründonnerstag (das war vor über 8 Monaten), ein Gespräch geführt wurde, indem er nicht nur seine Bereitschaft zum Betrieb von Einrichtungen bekundet hat sondern auch seine Bereitschaft erklärt hat, als bzw. mit einem Investor die baulichen Rahmenbedingungen zu schaffen?
Trifft es zu, dass aufgrund der bereits unter 1. kritisch angefragten Zeitschiene dieser potentielle Träger der Stadt kürzlich eine Absage erteilt hat?
3. Welche Schadenersatzforderungen (Bezahlung eines Kindermädchens, Lohnausfall, Verlust des Arbeitsplatzes etc.) können auf die Stadt zukommen, wenn Eltern den Rechtsanspruch auf den Kita-Platz einklagen, sie vor Gericht Recht bekommen, die Stadt jedoch keinen Platz anbieten kann?
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion:
Angebote für und Nutzung durch Empfänger von Transferleistungen
Sehr geehrte Frau Reetz,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Ausschuss für Soziales und Inklusion hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, sich in der ersten Sitzung des Jahres 2019 intensiv mit diesem Thema zu befassen und hierfür kompetente Akteure in den Ausschuss einzuladen.
Zur Vorbereitung der Sitzung möchten wir bereits im Vorfeld folgende Fragen an die Akteure bzw. die Stadtverwaltung richten:
1. Welche beschäftigende bzw. beschäftigungsfördernde Maßnahmen werden derzeit durchgeführt?
a) Wer sind die Anbieter?
b) Um welche Maßnahmen mit welchen Arbeitsinhalten handelt es sich?
2. Wie viele Leistungsempfänger aus, z.B. den Bereichen SGB II (Hartz-IV) und Asylbewerberleistungsgesetz gibt es derzeit in Wermelskirchen?
3. Wie viele aus den o.g. Personen nehmen an den unter zu 1. nachgefragten Maßnahmen teil?
4. Welche Möglichkeiten gibt es, den unter 2. genannten Personenkreis zur Teilnahme an den Maßnahmen zu verpflichten bzw. zu motivieren?
5. Welche Anstrengungen wären durch welche Akteure, auch im Verbund und interkommunal erforderlich und denkbar, die unter 3. nachgefragte Zahl deutlich zu erhöhen?
gez. Stefan Kind
(Sozialpolitischer Sprecher)
gez. Thorn Seidel
(Mitglied des Rates)
Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
22. November 2018
Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.
Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.
Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.
Beispielhaft seien hier nur genannt:
– Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze
– Sicherstellung des Brandschutzes
– Umsetzung der Inklusion
– Einführung der Sekundarschule
Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.
Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.
Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.
Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.
Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.
Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.
Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.
Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.
Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender
An den
Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises
Herrn Stephan Santelmann
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Anfrage bezüglich der nicht gedeckten Kosten für abgelehnte Asylbewerber
Sehr geehrter Herr Landrat,
derzeit tragen die Kommunen quasi alleine die Kosten für abgelehnte Asylbewerber, die zum Beispiel geduldet werden oder aus diversen Gründen nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können. So betragen in Kürten die nicht gedeckten Kosten für den genannten Personenkreis mittlerweile rund 600 TEUR.
Vor diesem Hintergrund stellen wir die folgenden Anfragen:
1. Wie viele Personen sind derzeit im Rheinisch-Bergischen Kreis ausreisepflichtig bzw. halten sich hier geduldet auf?
2. Wie verteilt sich diese Zahl auf die 8 kreisangehörigen Städte und Gemeinden?
3. Was sind die Hauptgründe, die eine Rückführung verhindern?
4. Wie verteilen sich die Personen auf diese Hinderungsgründe?
5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Zahl der Rückführungen deutlich zu steigern?
6. Welche Stellen sind hierfür zuständig?
7. Inwieweit kann der Kreis hier die Kommunen entlasten bzw. unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Werner Conrad
Gruppensprecher
gez. Henning Rehse
Kreistagsmitglied
Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2018 und des Rates am 10.12.2018:
Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zu setzen:
Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:
- One-Stop-Agency für anfragende Ärzte, die einen KV-Sitz hier suchen
- Werbung der Stadt auf der Homepage der KV und in deren Medien
(https://www.kvno.de/downloads/niederlassung/gemeindeprofil.pdf ) - Anschubfinanzierung von Existenzgründungen mit Hilfe der Stadtsparkasse
- regelmäßige Kontaktpflege der Stadt mit dem neu angesiedelten Arzt
- Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen
- Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft
- Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten gesetzlichen zulässigen Rahmen
Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.
Begründung:
Die von der WNK UWG Freie Wähler durchgeführte Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema Hausärztliche Versorgung hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.
Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend beim Bürgermeister zu bündeln.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
Antrag zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2018 und des Rates am 10.12.2018:
Aussetzung des Vollzugs der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG für straßenbaurechtliche Maßnahmen in der Stadt Wermelskirchen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
wir bitte Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates aufzunehmen:
Der Rat der Gemeinde beschließt die sofortige Aussetzung des Vollzugs der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG für straßenbaurechtliche Maßnahmen in der Stadt Wermelskirchen bis zu einer Entscheidung des Landtages NRW.
Der Haushalt 2019 ist entsprechend anzupassen. Sollte in 2019 der Landtag NRW keine Entscheidung treffen, gilt der zu treffende Beschluss auch für den Haushalt 2020.
Begründung:
Auch in unserer Stadt werden für die nachmalige Herstellung von Straßen von den Anliegern Straßenausbaubeiträge erhoben. Aktuell steht sogar eine Erhöhung der Beitragssätze im Raum, die jedoch wie bekannt von der WNK UWG abgelehnt wird.
Die Straßenausbaubeiträge sind zunehmend existenzbedrohend. Allein aufgrund des immer weiter sinkenden Rentenniveaus wird es für viele ältere Hauseigentümer, aber auch für junge Familien als Besitzer einer gebrauchten Immobilie, nahezu unmöglich, neben Rücklagen für die Instandhaltung des Hauses auch noch unbefristet erhebliche Mittel für den kaum kalkulierbaren Fall des Straßenausbaus zu bilden.
In 2018 wurden aufgrund einer Initiative der FREIEN WÄHLER in Bayern die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1.1.2018 abgeschafft. Im Vorfeld hatten schon Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. In NRW gibt es seit einigen Wochen ebenfalls den Wunsch vieler Bürger die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.
Unterstützt wird dieser Wunsch durch eine Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW und durch eine Petition der Freien Wähler NRW. Mittlerweile sind noch viele weitere ähnlich lautende Äußerungen aus NRW veröffentlicht worden (z. B. CDU Mittelstandsvereinigung NRW).
Da es aufgrund dessen wahrscheinlich auch in NRW eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geben wird, beantragen wir bis zu einer Entscheidung des Landtages NRW die sofortige Aussetzung des Vollzugs der Straßenausbaubeiträge in der Stadt Wermelskirchen zu beschließen.