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Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

25. April 2019

Betreff: Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr Bleek,

der Parkplatz, den sich das Ordnungsamt seit seinem Umzug in das frühere BEK-Büro vor der Stadtsparkasse reserviert hat, stößt in weiten Teilen unserer Bevölkerung – vorsichtig formuliert – auf erheblichen Unmut.

Wir schlagen deshalb vor, für diesen Bus einen anderen Standort z.B. direkt vor dem Ordnungsamt, Telegrafenstraße 11 festzulegen.

Begründung:

Als wir die Telegrafenstraße im Zuge der Innenstadtverschönerung neu planten, war an dieser Stelle vor der Stadtsparkasse auch aus optischen Gründen freie Fläche vorgesehen.

Da diese Fläche nach Fertigstellung auch gerne zum Wildparken genutzt wurde, wurde sie mit absolutem Halteverbot geschützt.

Diesem Verbot wurde auch jahrelang durch konsequentes Verteilen von Strafzetteln Nachdruck verliehen.

Nicht wenige Bürger, die sich noch an die „Knöllchen“ sehr gut erinnern können, müssen nun zusehen, wie sich genau an dieser Stelle unter Inanspruchnahme eines erheblichen Gehwegbereiches noch dazu Sicht behindernd und den Blick störend tagein tagaus in voller Schönheit das Ordnungsamt mit seinem offensichtlich kaum im Einsatz befindlichen Bus präsentiert.

Die Bürger empfinden das schon als eine ausgesprochene Provokation, was wir auch verstehen können.

Wir schlagen daher vor, für den Bus einen neuen Parkplatz im Bereich vor dem Gebäude Telegrafenstraße 11 zu finden und somit die jetzt genutzte Fläche wieder denen zurück  zugeben für die sie gebaut war und die sie bezahlt haben – den  Bürgerinnen und Bürgern! 

Mit den besten Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

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Leistungsbilanz

Leistungsbilanz

Alle Aktivitäten der WNK UWG   FREIE WÄHLER, ihren aktuellen Stand und ihr Ergebnis können Sie in der Aktivitätenliste unter EXCEL bzw. als PDF verfolgen.

Details zu den jeweiligen Aktivitäten finden Sie in den einzelnen Dokumenten auf der Homepage.

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Missstand beseitigt!

Ich habe mir heute Morgen beim Lesen einiger Kommentare zu diesem Post https://www.facebook.com/wnkuwg/posts/2365057360182473?sfnsw=cl
überlegt, was wohl sinnvoller ist:

Sich mit den 5% Minderbegabten und ihren abgesonderten Kommentaren zu befassen – danke übrigens für die 95% positives Feedback und das Teilen – oder die Zeit und Energie dafür zu verwenden, den Missstand zu beseitigen.

Ich habe mich für die zweite Möglichkeit entschieden…

Dank sei Volker Niemz gesagt, dass ich ca. 100 l Abfall von der Aktion am Bauhof kostenlos und unbürokratisch entsorgen konnte.

Achso, noch ein Hinweis an die o.a. 5%:
Schaut mal auf die Bilder!
Das verstehe ich unter Sauberkeit und Ordnung!
Beim Ursprungspost fehlt einigen Kommentatoren das Problembewusstsein


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Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung Teil 2

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

24. März 2019


Pet 2-19-08-610-015437
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 18.03.2019 bedanke ich mich der Form halber, da es ausschließlich bekannte Allgemeinplätze, unstrittige Zahlen und die Darstellung von Zuständigkeiten und Zusammenhängen enthält.

Insofern äußere ich mich natürlich hinsichtlich der Erledigung meiner Petition gegenteilig und bestehe auf einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich folgender Punkte:

1. Den Städten und Gemeinden wird von wem auch immer zu wenig Geld zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bund den Ländern überhaupt genügend Mittel zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt, die diese dann an die Städte und Gemeinden weiterleiten können, damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip nachkommen kann.
2. Mir ist nicht bekannt, dass Städte oder Gemeinden Beschlüsse gefasst haben, dass sie Flüchtlinge aufnehmen, wenn der dafür entstehende Aufwand nicht von Dritten übernommen wird.
3. Mir ist weiterhin nicht bekannt, dass Städte und Gemeinden willentlich Beschlüsse gefasst haben, dass die auftretende Deckungslücke durch die in eigener Hoheit zu beschließenden Gemeindesteuern und damit von den Bürgern gedeckt werden soll, was aber realiter die Folge von 1. ist.

Zu Ihrem Hinweis betreffs der nicht vorliegenden Verstöße gegen Artikel 16a GG, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung, die sie führende Bundeskanzlerin und die eigentlich zuständigen parlamentarischen Kontrollorgane erlaube ich mir den Hinweis, dass die Verstöße nur deshalb nicht „vorliegen“, weil sich bislang aus Gründen der politischen Opportunität keine Stelle der Judikative trotz tausendfacher Anträge aus der Bürgerschaft damit befassen wollte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. März 2019

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

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Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Sturmtief „Eberhard“ hat bekanntlich auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt.
Während auf dem Stadtfriedhof durch den Sturz einer etwa 180 Jahre alten Buche, lt. Medienangaben, ca. 30 – 40 Gräber verwüstet wurden, sind auf dem Friedhof Dabringhausen weit weniger Gräber betroffen.
Glimpflich ging „Eberhard“ für die Grabbesitzer auf dem Waldfriedhof Eickerberg aus, da wohl hier keine Schäden zu verzeichnen waren.

Ungeachtet der rechtlichen und ggf. versicherungstechnischen Aspekte bitten wir Sie, dass die Stadt Wermelskirchen die betroffenen Besitzer der Gräber anschreibt, so dass in der Folge der Aufwand für die Aufarbeitung der Gräber (Grabaufmachung, Arretierung von Grabsteinen mit Ausrichtung, Reparatur von Kreuzen und Steinen, Heckenanpflanzungen) von der Kommune getragen werden.
Hierbei kann es sich um sächliche Hilfe durch den Bauhof als auch Übernahme von Kosten handeln.

Die Friedhofssatzung sieht vor, dass die Inhaber von Gräbern von der Stadt angeschrieben werden, sofern der Pflegezustand mangelhaft ist bzw. sich Grabsteine gelockert haben. Es kann daher nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger selbst für Schäden aufkommen müssten, deren Ursache sie nicht zu verantworten haben.

Wir bitten hier um eine bürgerfreundliche Lösung und um Entschädigungsleistungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt Wermelskirchen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger

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