Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 09. Fraktionssitzung in 2017 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 04. Mai 2017
19.30 Uhr
Bistro Katt
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokollführung für die Sitzung
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— AK Zukunft am 06.04.2017
— StuV am 24.04.2017
— Ältestenrat am 26.04.2017
— Interfraktionelle Sitzung zum Loches-Platz am 02.05.2017, Vorlage http://www.wnkuwg.de/images/Dokumente/lp.pdf
5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:
6. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen
7. Vorbereitung von Sitzungen:
— AK Stadtentwicklung am 09.05.2016
— AK Zukunft am 11.05.2017
— StuV am 22.05.2017: Loches Platz, Vorlage http://www.wnkuwg.de/images/Dokumente/lp.pdf
8. Verschiedenes
Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die WNK UWG – Fraktion beantragt für die zuständigen Gremien die Aufnahme eines Verbots der nötigenden Bettelei in jeglicher Form.
Durch dieses Verbot sollen die Bürger und Besucher unsere Stadt vor Belästigungen und Nötigungen geschützt werden.
Die entsprechende Verordnung soll unser Ordnungsamt in die Lage versetzen gegen solcherlei Handlungen vorzugehen.
Ganz besonders dient der Antrag dem Schutz unserer Bürgerinnen und älteren Menschen.
Wir schlagen folgenden Wortlaut vor:
„Im gesamten Stadtgebiet ist jedwede Form nötigenden Bettelns verboten. Insbesondere betrifft das das Betteln mit Kindern und/oder Tieren, Vortäuschen von Behinderungen, Verkauf von Druckerzeugnissen und deren Abonnements und alle anderen aufdringlichen Werbeaktionen.
Ferner ist dabei jede Form von Bedrängen, Anfassen, Festhalten und Versperren des Weges, wie z.B. das sogenannte „Antanzen“, untersagt.
Diese Verbote gelten auch als Verhaltensregel für alle Großveranstaltungen in der Stadt Wermelskirchen.
Zuwiderhandlungen sind mit einer Geldbuße zu belegen und/oder ggf. Strafanzeige zu stellen.“
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates

5. Sitzung der Verkehrskommission des Regierungsbezirks Köln am 05. Mai 2017,
hier Anfrage gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln
Sehr geehrter Herr Hebbel,
wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der 5. Sitzung der Verkehrskommission Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln aufzunehmen:
Unfallsituation auf der A1
Es ist mittlerweile unverkennbar, dass die erwartete Wirksamkeit der Geschwindigkeitsmessanlage auf der A1 hinter Burscheid zur Vermeidung von Unfällen nicht eingetreten ist.
Dies war auch nicht zu erwarten, weil die Entscheidung zur Installation dieser Anlage nur auf politisch begründeten Hoffnungen beruhten, aber die wirkliche Ursache – den Stau vor der Leverkusener Brücke – außer acht ließen.
Wir fragen daher:
1) Wann endlich wird der die Unfälle verursachende LKW-Stau bekämpft und nicht der Focus auf die vermeintlich überhöhte Geschwindigkeiten der Autofahrer gelegt?
Auch wer mit 50kmh/h unter einen stehenden LKW fährt hat keine Chance!
2) Wann werden welche Maßnahmen ergriffen, um den auf die A3 abfließenden Verkehr flüssiger zu gestalten?
3) Wann wird die baulich schon vorhandene doppelte Abbiegespur zur A3 in Richtung Frankfurt endlich fertig gestellt?
4) Wann wird die verkehrsabhängige Geschwindigkeitsregelanlage, mit der bei Bedarf auch geringere Geschwindigkeiten angeordnet werden können, wieder in Betrieb genommen?
5) Wann wird die Geschwindigkeitsmessanlage mit der Geschwindigkeitsregelanlage gekoppelt, um bei freier Autobahn auch freie Fahrt zu ermöglichen, wie es bis vor Jahren über Jahrzehnte nahezu unfallfrei der Fall war?
Mit den besten Grüßen
Rüdiger Bornhold
Mitglied Regionalrat Köln
Die Stadt Wermelskirchen ist hinsichtlich ins Leben gerufener und dann wieder verworfener „Chaos-Planung“ – im Volksmund auch „Hüh und Hott“ genannt – durchaus „gesegnet“.
Deshalb hält die WNK UWG – Fraktion es für geboten, die Themen Kunstrasenplatz, Hallenbad und Sekundarschule in einem Zusammenhang zu betrachten, räumlich, zeitlich und vor allem logisch.
Hierbei müssen die richtigen Fragen in der richtigen Reihenfolge gestellt werden, weil die Antwort zu Frage eins Frage zwei usw. beeinflusst:
Ist sicher gestellt, dass das Stadion im Eifgen, der jetzige Rasenplatz, wirklich in Kunstrasen umgewandelt werden kann? Über Jahrzehnte wurde dies von der Verwaltung, Gutachtern und Anbietern stets mit Hinweis auf den Untergrund, die Feuchtigkeit, die Beschattung und den Laubeintrag verneint. Ist dies heute mit sich weiter entwickelnder Technik nunmehr doch möglich?
Ist der Standort Ascheplatz Eifgen für das neue Hallenbad ideal? Ebenfalls jahrelang wurde dieser Standort von der Verwaltung mit Hinweis auf eine ungünstige energetische Lage ausgeschlossen.
Wurde geprüft, ob die Fläche zwischen Neuschäferhöhe, Schillerstraße, Königstraße und Krankenhaus sich eignet, um dort die Sekundarschule und das Hallenbad neu zu bauen? Schule, Hallenbad und Krankenhaus könnten an dieser Stelle wertvolle Synergieeffekte schaffen.
Wurde – wie von der WNK UWG – Fraktion bereits angeregt – mit der Eigentümergemeinschaft bzw. dem möglichen Investor für die Rhombus-Brache darüber gesprochen, wo die Kosten für eine langfristige Anmietung eines Hallenbades wie auch von Dauerparkplätzen liegen könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Thiel
– Sportpolitischer Sprecher –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 stehen wir vor einem doppelten Novum:
Einmal haben wir, solange ich mich erinnern kann, noch nie einen Doppelhaushalt beschlossen, zum anderen ist es erstmalig, dass es keinerlei Anträge direkt zum Haushalt aus dem politischen Raum gibt.
Das zeigt, wie vernünftig zurückhaltend alle Fraktionen sind, zeigt aber auch, dass politische Gestaltungsspielräume gen null tendieren.
Die Änderungsliste der Verwaltung ist unspektakulär und trägt lediglich buchhalterischen Anpassungen Rechnung.
Insofern werde ich es heute kurz machen!
Einen Aspekt werde ich jedoch nicht müde wie in jedem Jahr zu erwähnen, weil er das Grundproblem der kommunalen Hauhalte betrifft:
Es ist schön, wenn Herr Schäube zum wiederholten Male eine „schwarze Null“ schreibt, nicht schön ist, wenn für schwarze Schafe im Banken- und Finanzsektor mit Milliarden Euro Rettungsschirme gespannt werden, während in unseren Schulen der schwarze Schimmel auf den Wänden haftet, nicht schön ist, wenn wir uns über fehlende Grünflächepflege und Schlaglöcher in den Straßen schwarz ärgern.
„Bund- und Land kommen ihrer Verpflichtung zur auskömmlichen Finanzierung der Kommunen nicht nach und treten das Konnexitätsprinzip mit Füßen. Anders ist nicht erklärbar, dass ausgeglichene Haushalte Einzelfälle sind, Defizite, Überschuldung der Kommunen jedoch die Regel.“
In diesem Zusammenhang spreche ich die Kollegen von CDU und SPD ausdrücklich an:
Die CDU geführte Bundesregierung beschließt ein Bundesteilhabegesetz, das allein im Rheinland in den nächsten Jahren die kommunale Familie und damit über Landschaftsverbands- und Kreisumlage auch uns jährlich einen dreistelligen Millionbetrag kosten wird. Natürlich ist es richtig und wichtig, die Lebensbedingungen behinderter Menschen zu verbessern, aber dann möge der Bund bitteschön auch die erforderlichen Mittel bereitstellen. Die nicht einmal dynamisierten bundesweiten!!! 5 Mrd. € der jetzigen Regierung für die dynamisch steigenden Kosten der Eingliederungshilfe sind da nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein, liegen die Kosten der Eingliederungshilfe insgesamt bei 13 – 15 Mrd. €.
Für die SPD geführte Landesregierung ist das Wort Konnexität ein Fremdwort. Die Gesetze und Verordnungen zur Inklusion sind beispielsweise so geschickt formuliert, dass sich das Land de jure aus seiner Verantwortung für die Finanzierung heraus stehlen kann.
Und was die politische Unabhängigkeit d4es Verfassungsgerichtshofs in Münster angeht, möge sich jeder selbst ein Urteil bilden…
Obwohl die Haushaltsberatungen meiner Fraktion wenig komplex und sehr unaufgeregt waren, sage ich dem Kämmerer und seinem Team an dieser Stelle Dank für die erneut exzellente Arbeit und die Unterstützung während der Beratungen.
Die WNK UWG – Fraktion stimmt dem Haushalt 2016 sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu!
Dem Stellenplan nebst den Ergänzungen stimmt meine Fraktion ebenfalls zu.
Hierzu noch eine Anmerkung: Grundprinzip der WNK UWG ist es, der Verwaltung für politisch geforderte Aufgaben auch das entsprechende Personal zur Verfügung zu stellen; wer A sagt muss auch B sagen, alles andere wäre unredlich:
Wer die städtischen Satzungen bezüglich Ordnung und Sauberkeit umsetzen will, der muss das hierfür notwendige Personal bereit stellen.
Wer eine Pflege des Grüns und die Beseitigung von Schlaglöchern wünscht, der muss das hierfür notwendige Personal bereit stellen.
Wer Inklusion nicht nur in Sonntagsreden predigt, sondern sie auch aktiv leben und umsetzen will, der muss das hierfür notwendige Personal bereit stellen.
Wer eine gute Sekundarschule will, der muss dort auch eine gute Schulsozialarbeit ermöglichen.
Wer den Erhalt und die Pflege städtischer Immobilien und Einrichtungen will, der muss das hierfür notwendige Personal bereit stellen.
Deshalb sagt meine Fraktion auch konsequent Ja zu den zusätzlichen Stellen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!