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Aussetzung der Dichtheitsprüfung – der erste Schritt ist getan

Die WNK UWG hat nicht locker gelassen, um die betroffenen Eigentümer vor sinnlosen Kosten für die Durchführung eines nicht durchdachten Gesetzes zu bewahren.

Die landesweit verpflichtende Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gerät immer mehr in die Kritik.
Nur in Nordrhein-Westfalen und Hamburg ist derzeit die Dichtheitsprüfung vorgeschrieben.

Die rechtlich nicht ganz wasserdichte Dichtheitsprüfung wird im Landtag mittlerweile sehr kritisch gesehen, eine erneute Änderung der bestehenden Gesetzeslage ist beantragt und hat gute Aussichten auf Erfolg.

Es ist nur folgerichtig, das der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb in seiner Sitzung am Donnerstag den gerade erst eingebrachten Antrag der WNK UWG zur Aussetzung der Dichtigkeitsprüfung bereits in vollem Umfang bestätigt hat: die Dichtigkeitsprüfung wird in Wermelskirchen derzeit nicht flächendeckend eingefordert.
Das ist das richtige Zeichen für die weiteren Beratungen im Landtag.

 

gez. Jan Paas

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