Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27. April 2020:
Nicht gedeckte Kosten für von Bund und Land übertragenen Aufgaben
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Irlenbusch,
die Fraktion der WNK UWG erbittet eine grobe Aufstellung, welche von Bund oder Land übertragenen Aufgaben nicht vollständig von Bund oder Land gegenfinanziert werden, sprich wo die Stadt Wermelskirchen einen ungedeckten Zuschuss aus ihrem Haushalt leisten muss.
Die bereits jetzt beginnenden Diskussionen zeigen, dass nach dem Verlassen des HSK die Dinge eben nicht einfacher werden, weil die Stadt aufgrund nicht auskömmlicher Finanzierung durch Land und Bund auch weiterhin stets in oder am Rande eines strukturellen Defizits steht.
Dadurch besteht für „freiwillige“ Leistungen kein Spielraum, obwohl gerade die „Knete“ für den „Kitt“, der unsere Gesellschaft zusammenhält, unbedingt gebraucht wird.
Kunst, Kultur, Sport, Heimatpflege, Soziales seien hier nur als übergreifende Stichworte erwähnt, die Jugendmusikschule, der Kulturverein, die Stadtbücherei, der Sportplatz Dhünn mit Vereinsheim, die Arbeit der VVVs, Dabringhauser Dorffest und Dhünner Kirmes, ein Werbekonzept für die Freiwillige Feuerwehr als konkrete Punkte.
Solange die EZB an ihrer Stiftungserträge vernichtenden Niedrigzinspolitik festhält, ist leider auch von der Bürgerstiftung der Stadtsparkasse auch keine signifikante zusätzliche Hilfe zu erwarten.
Insofern müssen sich Rat und Verwaltung Gedanken machen, wie wir mit der strukturellen Unterfinanzierung zukünftig umgehen wollen und dabei möglicherweise auch unkonventionelle und mutige Wege nach dem Prinzip „Wer die Musik bestellt, möge sie auch bezahlen!“ beschreiten.
Dafür bedarf es jedoch einer groben Übersicht der hauptsächlichen Bereiche, wie hoch die von Land und Bund fehlenden Mittel wirklich sind.