Menü
 
Drucke diesen Beitrag

Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln

Antrag und Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.11.2018:
„Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln“

 

Sehr geehrter Herr Schulte,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

 

die Fraktion der WNK UWG beantragt, das Thema „Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln“ auf die Tagesordnungen der Sitzung des StuV am 26.11.2018 zu setzen, in Zusammenhang mit dem Thema IKEHK  zu behandeln und bittet für die dortigen Erörterungen zuvor um die Beantwortung der u.a. Fragen.

Gleichzeitig beantragen wir unsere(n)

die wir hiermit erneut vortragen und beantragen, unter diesem TOP mit zu beraten.

 

Da bis Ende des Jahres 2018 seitens der Verwaltung über das IKEHK die Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden, um Fördermittel zu beantragen sowie ebenfalls im Rahmen des IKEHK ein Baulandmanagement eingeführt und ein Grundsatzbeschluss des Rates zu beiden vorgenannten Punkten gefasst werden soll, zudem die Überarbeitung des Regionalplans Köln Chancen bietet, Flächen für Gewerbe und Wohnbebauung neu auszuweisen, sollte in einem umfassenden TOP zum Thema zukünftiges Wohnen in Wermelskirchen/Einwohnerentwicklung ebenfalls unter Einbeziehung des entsprechenden Ergänzungsantrags der SPD vom 29.09.2018 (Anlage) beraten und Entscheidungen getroffen werden.

Damit sich der Fachausschuss und die Fraktionen einen besseren Überblick über die zukünftigen Entwicklungen im Bereich Wohnen in Wermelskirchen machen können, beantragen wir die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  • Wie bewertet die Verwaltung die Prognosen zur Einwohnerentwicklung der Stadt Wermelskirchen für die nächsten 20 Jahre?
    Nach unserem Kenntnisstand geht der Bürgermeister von „stabilen 35.000 EW, aus, die Regionale 2025 zeigt auf, dass rd. 100.000 Menschen aus Köln in die Umlandkommunen abwandern werden – andere Quellen prognostizieren mehr als 200.000 Abwanderungen, die Stadt Köln zeigt in ihrer Einwohnerentwicklung 2017 auf, dass: Zitat:“Köln verlassen vor allem deutsche Personen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren – also in der Altersgruppe, in der Familien mit Kindern überdurchschnittlich zu finden sind“ (Zitat Ende).
    Für die WNK UWG ist nach wie vor eine EW Zahl von 40.000 keine Utopie, da Wermelskirchen durch ein vorausschauendes politisches Handeln stets an Attraktivität gewinnt.
  • Welche Wohnungsnachfrage und Flächenbedarf (Minimum – Maximum Berechnung für 35.000 – 40.000 EW) lässt sich aus dem vorgenannten Punkt errechnen?
  • Welche Inhalte des Projekt RBK 2020, Wohnungspolitisches Handlungskonzept mit dem Themenschwerpunkt „Wohnen in allen Lebenslagen“ treffen für Wermelskirchen zu?
  • Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Wermelskirchen?
  • Unter dem Begriff des „preiswerten Wohnraums“ wird jeder individuelle Vorstellungen entwickeln, welche Miethöhe er damit verbindet. Damit Verwaltung und Politik mit einer Stimme reden: bis zu welcher Miete sprechen wir von „preiswertem Wohnraum“?
  • Wie viele öffentliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind in den zurückliegenden 10 Jahren in unser Stadtgebiet geflossen?
  • Wie viele Wohnungen sind in Wermelskirchen in den letzten 10 Jahren jährlich fertig gestellt worden?
  • Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Wermelskirchen? Wie viele Wohnungen wurden jeweils von (kommunalen oder gemeinnützigen) Wohnungsbaugenossenschaften bzw. Siedlungsgesellschaften neu geschaffen bzw. werden von diesen insgesamt vorgehalten?
  • Gibt es aktuelle Erkenntnisse wie viele Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger als „seniorengerecht“ angesehen werden können und wie sich der weitere Bedarf für die nächsten Jahre entwickeln wird?
  • Hat die Verwaltung konkrete Kenntnisse über den im Stadtgebiet vorhandenen Wohnungsleerstand und den baulichen, technischen bzw. energetischen Zustand dieser Gebäude?
  • Wie hoch wird der jährliche Wohnungsbedarf für zugewanderte schutzbedürftige Menschen mit einer positiven Bleibeoption gesehen?
  • Wie wird seitens der Bauverwaltung das Potential von Ausbaureserven zum Beispiel Dachausbau oder Aufstockung – gesehen? Was könnte eine solche Entwicklung fördern, welche Bestimmungen könnten dem entgegenstehen?
  • Sind der Verwaltung strategische Überlegungen, Planungen oder Initiativen der im Stadtgebiet tätigen Bauträger bekannt, weiteren mietpreisgünstigen Wohnraum zu schaffen?
  • Gibt es seitens der Stadt  (des Kreises) ein spezifisches Beratungsangebot über Fördermöglichkeiten bzw. Informationskooperationen mit anderen Trägern, um auch dadurch Impulse zu geben?
  • Das Bauen wird durch ständig neue Vorschriften immer teuerer.
    Wie kann die Stadt mit ihren Möglichkeiten dem etwas entgegen setzen?
    Wären städtebauliche Verträge für städtische Flächen eine Möglichkeit für mehr preiswerten Wohnraum?

 

Begründung:

Seit 10 Jahre befindet sich sowohl das Thema, wohin Wermelskirchen sich auch hinsichtlich der Einwohnerzahlen entwickeln soll/will – angestoßen und flankiert durch zahlreiche Anträge verschiedener Fraktionen – wie auch das Thema des (sozialen) Wohnungsbaus und der Gewerbeflächenentwicklung quasi in der Schwebe.

Anträge gelten als eingebracht und quasi irgendwo hingebracht, wo mit ihnen nichts mehr passiert und wo man von ihnen nichts mehr hört.

Im Zuge der Vorbereitung und Beratungen des IKEHK konnte man feststellen, dass grundsätzlichen Annahmen wie z.B. die, dass die Einwohnerzahl von Wermelskirchen bei 35.000 stagnieren wird/soll, in die Betrachtungen und Bewertungen eingeführt und verschriftlicht werden, ohne dass es dazu irgendwo einen politischen Beschluss gegeben hätte.

Des weiteren muss mit Besorgnis zur Kenntnis genommen und kritisiert werden, dass die Stadt Wermelskirchen im Zuge der Überarbeitung des Regionalplans Köln, der Eckpfeiler für die nächsten 15 bis 20 Jahre setzt, sich vorsichtig ausgedrückt nicht gerade proaktiv und progressiv präsentiert, um im Rahmen dieser Regionalplanung die Möglichkeit zu bekommen, zusätzliche Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau zu entwickeln.

Alle diese Punkte gehören diskutiert und dem Grundsatz nach entschieden, bevor ein Grundförderantrag des IKEHK auf den Weg gebracht wird, der quasi durch die Hintertüre Positionen und Perspektiven für die Stadt Wermelskirchen enthält, die bislang nirgendwo beschlossen wurden und für die es möglicherweise überhaupt keine Mehrheit im Rat gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!