Antrag der WNK UWG zum Haushalt 2021:
Digitalisierungsstrategie der Stadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nach umfassenden und hervorragenden Auskunft von Frau Wichmann (ganz herzlichen Dank dafür) müssen alle Kommunen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen (575 Stück nach aktuellem Stand des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung (LeiKa)) online anbieten.
Nach Abzug der Urlaubszeiten verbleiben der Stadt für diesen Digitalisierungsmarathon gerade einmal etwa 2 Jahre Zeit.
Nach Angaben des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium ist die Umsetzung in dem genannten Zeitraum die größte Aufgabe, daneben gilt es den Umsetzungskatalog so zu realisieren, dass die digitalen Verwaltungsleistungen nutzerorientiert strukturiert, bürgerfreundlich umgesetzt und die Wirtschaft bei Kontakten mit der Verwaltung deutlich entlastet wird.
Schafft die Verwaltung die Umsetzung des OZG-Umsetzungskatalogs bis Ende des Jahres 2022 mit eigenen Kräften oder ist die Einbeziehung externer Experten/innen notwendig?
Da es sich um eine neue Pflichtaufgabe handelt stellt sich im Rahmen des Haushalts die Frage der Finanzierung, hier insbesondere mit dem Hinweis auf das Konnexitätsprinzip. Gibt es seitens Bund und Land ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung des OZG Katalogs?
Nach Auskunft von Frau Wichmann wird die Verwaltung die Politik nach der Kommunalwahl genauer zum Umsetzungsstand des eGovernments informieren.
Zukunft ist ohne Digitalisierung und Vernetzung kaum mehr denkbar!
Daher muss sichergestellt sein, dass ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung bereitstehen.
Die WNK UWG beantragt daher, dass die entsprechenden notwendigen finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!