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Einladung 09.02.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 02. Fraktionssitzung in 2017 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 09. Februar 2017
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— HuF am 26.01.2017
— Sport, Freizeit und Tourismus am 08.02.2017

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:
— Vorberatung 24-Stunden-Kindergarten

6. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik am 15.02.2017
— Soziales und Inklusion am 16.02.2017

8. Haushalt 2017/2018

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Personalbericht – Gemeinsamer Antrag von WNK UWG und CDU

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die o.a. im Rat der Stadt Wermelskirchen vertretenen Fraktionen stellen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2017 gemeinsam den nachstehenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt künftig im Rahmen der Einbringung des Haushaltes  – erstmalig  für das Jahr 2018 – einen detaillierten Personalbericht zu erstellen, der einen Überblick über die Personaldaten und Personalstruktur der Gemeindeverwaltung sowie deren Entwicklung im Berichtszeitraum wiedergibt.“

Der Personalbericht soll den Fraktionen und deren Mitgliedern die Gelegenheit geben, sich ein Bild über die Personalsituation und die Personalentwicklung der Stadtverwaltung zu machen. Weiterhin soll der Personalbericht dazu beitragen, die notwendige Transparenz für die ständig steigenden Personalkosten und die Arbeit der Verwaltung zu schaffen.

Inhaltlich sollte der Personalbericht im Wesentlichen auf der Basis und Struktur  des Personalberichtes des Rheinisch Bergischen Kreises
http://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=2601

mit folgenden Ergänzungen erstellt werden:

  • Unbesetzte Stellen wegen Krankheit, Kündigung oder Ruhestand etc. (Dauer bis 3, 6, 12 Monate und länger).
  • Dauerhaft entfallene Tätigkeiten/Aufgaben inkl. personeller Auswirkung aufgrund gesetzlicher oder kommunalrechtlicher Änderungen.
  • Dauerhaft hinzugekommene Tätigkeiten/Aufgaben inkl. personeller Auswirkung aufgrund gesetzlicher oder kommunalrechtlicher Änderungen
  • Von der Verwaltung umgesetzte Rationalisierungs- und Optimierungsansätze inkl. personeller Auswirkungen
  • Geplante Personalfluktuation wegen Ruhestand, Mutterschutz etc. in den nächsten fünf Jahren.
  • Darstellung dieser zuvor genannten Felder jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Darauf aufbauend Informationen zum Personal- und Organisationsentwicklungskonzept sowie Wissensmanagement, damit Fachwissen nicht mit der Fluktuation verloren geht. Ebenfalls jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Außergewöhnliche temporäre personelle Belastungen im Berichtszeitraum (z. B. Flüchtlingsproblematik).
  • Entwicklung der Überstunden/Mehrarbeit jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Gleichstellung; Familie und Beruf, Vereinbarkeit Arbeit und verschiedene Lebensentwürfe.
  • Management für Verbesserungsvorschläge/Leistungsanreize.
  • Internes Kontrollsystem.

Der Personalbericht ist jeweils zum Stichtag 30.6. des aktuellen Jahres für den Zeitraum des zurückliegenden Jahres zu erstellen und mit der Einbringung des Haushaltes dem Rat zur Kenntnisnahme zu bringen.

Ein erster Entwurf (Probebericht) mit Stichtag 31.12.2016 ist dem HuF im April 2017 vorzustellen. Der HuF nimmt dann die inhaltliche Feinabstimmung vor und verabschiedet die endgültige Berichtsform. Auf dieser verabschiedeten Basis erfolgt dann der erste offizielle Bericht per Stichtag 30.6.2017.

Mit besten Grüßen
gez. Henning Rehse
gez. Christian Klicki

 

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Erfahrungsbericht elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 16.02.2017:
Versorgung von Asylbewerbern / Flüchtlingen mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Wermelskirchen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

mit Datum 22.10.2015 hat der Ausschuss für Soziales und Inklusion mehrheitlich beschlossen, eine sog. eGK für Asylbewerber / Flüchtlinge beginnend ab dem 01.01.2016 einzuführen.
Dieses Projekt war für ein Jahr pilotiert, wobei sich der Beginn etwas verzögert hatte.
Dieses Votum des Ausschusses wurde durch den Rat der Stadt nachfolgend mehrheitlich bestätigt.

Nach ca. einem Jahr gilt es nun Bilanz – gerade unter finanziellen Aspekten – zu ziehen. Die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER  bekennt sich zu der Aufgabe, eine gute gesundheitliche Versorgung von o. g. Mitmenschen herbeizuführen, die die verfehlte Zuwanderungspolitik der noch amtierenden Bundesregierung mit sich bringt.

Allerdings sind die Mandatsträger der Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER auch einer Haushaltsdisziplin verpflichtet, die die Kommunen (und hier insbesondere auch die Stadt Wermelskirchen) in Zeiten knapper Kassen vor immer neue Herausforderungen stellt.

 

Wir fragen daher an:

1. Wie hoch sind die Beiträge (bitte die Pauschale für die Leistungsgewährung der gesetzlichen Krankenkasse getrennt mit aufführen), die die Stadt Wermelskirchen bisher in 2016 zu tragen hatte?
2. Welche Kosten wären entstanden, sofern die Stadt Wermelskirchen nicht auf eine Versorgung mit einer eGK gesetzt hätte? Hier sind u. a. Vergleichswerte der Vorjahre in Bezug auf Alter, Geschlecht etc. der Behandelten heranzuziehen?3. Wie hoch bemisst die Stadt Wermelskirchen die Verwaltungskosten bei einem Verfahren mit einer eGK (Rechnungsprüfung), wie auch die Verwaltungskosten ohne diese Versorgung (Bereitstellung von Behandlungsscheinen, Prüfung von Abrechnungen, Anweisung von Zahlungen etc.)?

 

Begründung:

Die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER  erwartet von dieser Anfrage eine unaufgeregte Diskussion, über die Sinnhaftigkeit einer eGK-Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen.
Wie sicher bekannt ist, stellen die den Kommunen in Rechnung gestellten Verwaltungspauschalen der gesetzlichen Krankenversicherungen einen großen Kostenblock dar.
Dies mündet darin, dass sich einige Kommunen gegen eine eGK-Versorgung ausgesprochen haben und weiter auf die bekannten Behandlungsausweise setzen.
Für die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER  kann dieses Projekt nur fortgesetzt werden, sofern die Stadt Wermelskirchen auch finanzielle Vorteile gegenüber dem Altverfahren genießt.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –

 

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Mit der WNK UWG sind Parkgebühren nicht machbar!

Aus mittlerweile mehrfach gegebenem Anlass erklären die Mitglieder der WNK UWG im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Folgendes:

Am 09.12.2016 werden die Herren Janosi, Drescher und Bürgermeister Bleek in der Presse wie folgt zitiert:

„Werden die Gebühren bald wieder eingeführt? Zumindest bei den Grünen hat ein Umdenken stattgefunden. Stefan Janosi (Die Grünen) forderte bereits im Mai die Einführung einer Gebühr (50 Cent für zwei Stunden), um die Langzeitparker aus der Innenstadt zu bekommen. ‚Wir haben eine Untersuchung zum Verkehrsentwicklungsplan in Auftrag gegeben’, sagt Tiefbauamtsleiter Harald Drescher. Darin wird unter anderem die Parkplatzsituation Wermelskirchens dargestellt. ‚Die Ergebnisse werden im Januar dem Arbeitskreis Stadtentwicklung vorgestellt’, sagt Drescher. ‚Dann wird grundsätzlich über die Parkraumbewirtschaftung zu diskutieren sein’, sagt Bürgermeister Rainer Bleek. Auch Parkgebühren will er nicht ausschließen. ‚Es gibt politische Kräfte, die das wollen.’“

Die Mitglieder der WNK UWG stellen klar:
„Uns ist nicht bekannt, dass das Verkehrsgutachten den Aspekt der Parkgebühren ebenfalls beleuchten soll.
Wir wissen nicht, was dies kostet und haben dies nicht beschlossen!

In Anbetracht der negativen, praktischen Erfahrungen, die wir alle bereits mit Parkscheinautomaten und Parkgebühren in unserer Stadt gemacht haben, ist dieses Ansinnen umso unverständlicher und nur durch eine grundsätzlich autofahrerfeindliche Ideologie der entsprechenden politischen Kräfte zu erklären.
Unsere Fraktion lehnt Parkgebühren grundsätzlich ab, folglich benötigen wir auch kein Gutachten zum Thema!
Wir stellen aufgrund in jüngster Zeit gemachter Erfahrungen das bereits jetzt vorsorglich klar, damit wir für die diesen Teil des Gutachtens betreffenden Kosten nicht verantwortlich gemacht werden können.“

Rüdiger Bornhold
Henning Rehse
Thorn Seidel
– Mitglieder im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr –

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Perspektivenwerkstatt

 

Bezug nehmend auf die im heutigen WGA gemachten Ausführungen des Bürgermeisters ist folgendes zu sagen:

Falschaussagen und Unwahrheiten werden nicht dadurch richtiger bzw. wahrer, dass man sie dauernd wiederholt:

1. Die WNK UWG ist keine Partei sondern ein Bürgerverein.

2. Schilder hin, Schilder weg; viele Schilder, wenige Schilder, große Schilder, kleine Schilder; hohe Schilder, niedrige Schilder; die Polizei kontrolliert, die Polizei kontrolliert nicht usw., haben in der Tat zur Verwirrung beigetragen – nur war für keines dieser Themen die WNK UWG zuständig und verantwortlich.

3. Seit Anfang Mai wusste jeder, der es wissen und nicht vergessen wollte, wie sich die WNK UWG zukünftig bei die Telegrafenstrasse betreffenden Abstimmungen verhalten würde: „Ohne ein Votum der Bürger wird sich die WNK UWG bei allen Abstimmungen zum Thema zukünftig enthalten.“ (WGA 09.05., BM 10.05.)

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Flüchtlingsunterbringung

Zwei Dinge sind bei dem Thema völlig unstrittig und nicht diskutabel:
Wermelskirchen wird alle Flüchtlinge aufnehmen, die ihm gemäß dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen werden. Das sind von zum Beispiel 200.000 Flüchtlingen bundesweit 85 Menschen.
Zweitens werden alle diese Menschen menschenwürdig untergebracht.

Die Verwaltung wird allerdings – bei aller Wertschätzung für die Arbeit von Herrn Scholz – nicht völlig losgelöst vom Rat bei dem Thema agieren können.
Die Arbeitsteilung wird nicht so laufen, dass die Verwaltung denkt und lenkt und die Politik nur abnickt.
Eine Mehrheit des Rates will und wird die Unterbringung der Flüchtlinge quantitativ und qualitativ mit gestalten und sich dabei auch von „Politik“ der Verwaltung nicht beirren lassen.

Im September wurden für den Rest des Jahres 275 Flüchtlinge angekündigt.
Im September hieß es, nur mit dem Umbau und der Belegung des Polizeigebäudes sei diese Aufgabe zu stemmen, und nur das Polizeigebäude sei bis Dezember fertig zu stellen, sonst drohten Zelte auf dem Schwanenplatz. Alternativlos!
Real sind seitdem 57 Flüchtlinge gekommen und das Polizeigebäude wird frühestens im Januar bezugsfertig.
Real konnte mit der Bezirksregierung Arnsberg vereinbart werden, dass Wermelskirchen einen Teil der aufzunehmenden Flüchtlinge erst später zugewiesen bekommt.

Und hier setzt die Kritik an dieser „Politik“ der Verwaltung an:
Mit dem Wissen um diese beiden Parameter hätte sich im September sicherlich keine Mehrheit für die Nutzung des Polizeigebäudes gefunden, sondern die ursprüngliche Nutzung durch VHS und Stadtarchiv fände jetzt wie geplant und versprochen statt.
Alternativ gab es vom Unternehmer die verbindliche Zusage, noch in diesem Jahr drei Standorte à 40 Plätzen fertig zu stellen. Weitere drei Standorte à 40 Plätze sind darüber hinaus sofort verfügbar.

Anstatt eine solche Lösung zu forcieren, verwendet die Verwaltung seit Sommer ihre Energie darauf zu begründen, warum solche Lösungen, die landauf landab erfolgreich praktiziert, in Wermelskirchen nicht umsetzbar sind.

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Von Postfaktischem, Wutbürgern und Verzocken

Das „Lügenmärchen“ von den „versenkten“ 40.000€ in der Telegrafenstraße

„Schilda“ hat wenn überhaupt 2.500€ gekostet, dabei aber 25.000€ gespart, weil die Ertüchtigung der Straße „An der Feuerwache“ entfällt.

Die 21.500€ für die Veränderung der Einfahrt wie auch die 8.000€ für den Abbau der Mittelinseln geben nach wie vor Sinn, weil dadurch Verkehr von der Telegrafenstraße abgeleitet und der Brückenweg attraktiver wird.

Das Gutachten hat keine 10.000€ gekostet, beinhaltete aber zig Punkte jenseits der Sperrung der Telegrafenstraße, die Gutachterleistungen zur Sperrung der Telegrafenstraße lagen somit unter 1.000€.

 

Vom „Umfallen“ der WNK UWG und dem arroganten „Verzocken“ der Herren  Bilstein und Janosi

Anfang Mai war in beiden Tageszeitungen nachzulesen, dass die WNK UWG erklärt hat, sie würde sich bei weiteren Entscheidungen zur Telegrafenstraße enthalten, sofern das Thema nicht einer Bürgerbefragung zugeführt würde.

Diese Aussage wurde vor der Abstimmung im Ausschuss unmissverständlich wiederholt und der Vorschlag der Bürgerbefragung in die Diskussion geworfen. Damit waren allen Ausschussmitgliedern das Abstimmungsverhalten und die Mehrheitsverhältnisse klar.

Insofern haben sich die Herren Bilstein und Janosi einfach nur verzockt:

Sie hatten mit einer der 7 Stimmen von CDU, BüFo und Herrn Zippmann gerechnet. Bei 6:6 wäre der Antrag der CDU abgelehnt gewesen, so wurde es aber ein 5:7.
Deshalb brauchten die Herren Bilstein und Janosi auch nicht auf den angebotenen Kompromiss der WNK UWG eingehen, sie hatten „ihre Mehrheit“ ja im Sack, glaubten sie zumindest.

Die 6. Stimme kam aber dummerweise nicht, und jetzt soll die WNK UWG das Desaster schuld sein…

Einfach nur billig und lächerlich von all denen, die das jetzt kolportieren!

 

Die Angst des Herrn Bilstein vor den „(Wut)Bürgern“

Im Hinblick auf die Nichtbeteiligung von Bürgern ist Herr Bilstein leider schon so etwas wie ein Serientäter:

Er war einer der Wortführer gegen die öffentliche Diskussion des Loches-Platzes und die aktive Einbindung der Wermelskirchener Bürger in dieses Verfahren, er war der erste der sich vehement gegen die Einbindung des WiW in zwei Ausschüsse aussprach und er hat sich am Montag im Ausschuss mit dem Satz erneut demaskiert, der Wutbürger wisse doch gar nicht, worüber er denn so abstimme, aber die Politik wisse ganz genau, was das Wohl der Bürger sei.

Wobei Wutbürger immer nur dann Wutbürger sind, wenn die betreffenden Bürger eine andere Meinung als die erwünschte haben und auch noch wagen diese zu artikulieren und jeder, der diesen Bürgern zuhört oder gar die gleiche Meinung im Rat vertritt, ein böser Populist ist.

Vorgeschobene Gründe welcher Art auch immer, den Bürger nicht zu beteiligen, lassen sich halt immer finden.

Auch auf Bundesebene ist die SPD ein erklärter Gegner von Bürgerentscheiden, der dumme Wutbürger könnte sich ja anders entscheiden, als es der SPD genehm ist!

Und hier genau liegt der Kern der ganzen Aufregung, die tief sitzende Angst, dass die Mehrheit der Bürger gegen die Politik der etablierten Parteien entscheidet.

 

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