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Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln

Antrag und Anfrage zur Sitzung des Zukunftsausschusses:
„Zukunftsfähigen Wohnungsbestand wie auch Gewerbeflächen in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln“

Sehr geehrter Herr Wartmann,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die Fraktion der WNK UWG beantragt, das Thema „Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln“ auf die Tagesordnungen der Sitzung des StuV am 26.11.2018 zu setzen, in Zusammenhang mit dem Thema IKEHK  zu behandeln und bittet für die dortigen Erörterungen zuvor um die Beantwortung der u.a. Fragen.

Gleichzeitig beantragen wir unsere(n)

die wir hiermit erneut vortragen und beantragen, unter diesem TOP mit zu beraten.

Da bis Ende des Jahres 2018 seitens der Verwaltung über das IKEHK die Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden, um Fördermittel zu beantragen sowie ebenfalls im Rahmen des IKEHK ein Baulandmanagement eingeführt und ein Grundsatzbeschluss des Rates zu beiden vorgenannten Punkten gefasst wurde, zudem die Überarbeitung des Regionalplans Köln Chancen bietet, Flächen für Gewerbe und Wohnbebauung neu auszuweisen, sollte in einem umfassenden TOP zum Thema zukünftiges Wohnen in Wermelskirchen/Einwohnerentwicklung/Gewerbeflächenentwicklung ebenfalls unter Einbeziehung des entsprechenden Ergänzungsantrags der SPD vom 29.09.2018 (Anlage) beraten und Entscheidungen getroffen werden.

Damit sich der Fachausschuss und die Fraktionen einen besseren Überblick über die zukünftigen Entwicklungen im Bereich Wohnen in Wermelskirchen machen können, beantragen wir die Beantwortung nachfolgender Fragen:

  • Wie bewertet die Verwaltung die Prognosen zur Einwohnerentwicklung der Stadt Wermelskirchen für die nächsten 20 Jahre?
    Nach unserem Kenntnisstand geht der Bürgermeister von „stabilen 35.000 EW, aus, die Regionale 2025 zeigt auf, dass rd. 100.000 Menschen aus Köln in die Umlandkommunen abwandern werden – andere Quellen prognostizieren mehr als 200.000 Abwanderungen, die Stadt Köln zeigt in ihrer Einwohnerentwicklung 2017 auf, dass: Zitat:“Köln verlassen vor allem deutsche Personen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren – also in der Altersgruppe, in der Familien mit Kindern überdurchschnittlich zu finden sind“ (Zitat Ende).
    Für die WNK UWG ist nach wie vor eine EW Zahl von 40.000 keine Utopie, da Wermelskirchen durch ein vorausschauendes politisches Handeln stets an Attraktivität gewinnt.
  • Welche Wohnungsnachfrage und Flächenbedarf (Minimum – Maximum Berechnung für 35.000 – 40.000 EW) lässt sich aus dem vorgenannten Punkt errechnen?
  • Welche Inhalte des Projekt RBK 2020, Wohnungspolitisches Handlungskonzept mit dem Themenschwerpunkt „Wohnen in allen Lebenslagen“ treffen für Wermelskirchen zu?
  • Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Wermelskirchen?
  • Unter dem Begriff des „preiswerten Wohnraums“ wird jeder individuelle Vorstellungen entwickeln, welche Miethöhe er damit verbindet. Damit Verwaltung und Politik mit einer Stimme reden: bis zu welcher Miete sprechen wir von „preiswertem Wohnraum“?
  • Wie viele öffentliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind in den zurückliegenden 10 Jahren in unser Stadtgebiet geflossen?
  • Wie viele Wohnungen sind in Wermelskirchen in den letzten 10 Jahren jährlich fertig gestellt worden?
  • Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Wermelskirchen? Wie viele Wohnungen wurden jeweils von (kommunalen oder gemeinnützigen) Wohnungsbaugenossenschaften bzw. Siedlungsgesellschaften neu geschaffen bzw. werden von diesen insgesamt vorgehalten?
  • Gibt es aktuelle Erkenntnisse wie viele Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger als „seniorengerecht“ angesehen werden können und wie sich der weitere Bedarf für die nächsten Jahre entwickeln wird?
  • Hat die Verwaltung konkrete Kenntnisse über den im Stadtgebiet vorhandenen Wohnungsleerstand und den baulichen, technischen bzw. energetischen Zustand dieser Gebäude?
  • Wie hoch wird der jährliche Wohnungsbedarf für zugewanderte schutzbedürftige Menschen mit einer positiven Bleibeoption gesehen?
  • Wie wird seitens der Bauverwaltung das Potential von Ausbaureserven zum Beispiel Dachausbau oder Aufstockung – gesehen? Was könnte eine solche Entwicklung fördern, welche Bestimmungen könnten dem entgegenstehen?
  • Sind der Verwaltung strategische Überlegungen, Planungen oder Initiativen der im Stadtgebiet tätigen Bauträger bekannt, weiteren mietpreisgünstigen Wohnraum zu schaffen?
  • Gibt es seitens der Stadt  (des Kreises) ein spezifisches Beratungsangebot über Fördermöglichkeiten bzw. Informationskooperationen mit anderen Trägern, um auch dadurch Impulse zu geben?
  • Das Bauen wird durch ständig neue Vorschriften immer teuerer.
    Wie kann die Stadt mit ihren Möglichkeiten dem etwas entgegen setzen?
    Wären städtebauliche Verträge für städtische Flächen eine Möglichkeit für mehr preiswerten Wohnraum?

Begründung:

Seit 10 Jahre befindet sich sowohl das Thema, wohin Wermelskirchen sich auch hinsichtlich der Einwohnerzahlen entwickeln soll/will – angestoßen und flankiert durch zahlreiche Anträge verschiedener Fraktionen – wie auch das Thema des (sozialen) Wohnungsbaus und der Gewerbeflächenentwicklung quasi in der Schwebe.

Anträge gelten als eingebracht und quasi irgendwo hingebracht, wo mit ihnen nichts mehr passiert und wo man von ihnen nichts mehr hört.

Im Zuge der Vorbereitung und Beratungen des IKEHK konnte man feststellen, dass grundsätzlichen Annahmen wie z.B. die, dass die Einwohnerzahl von Wermelskirchen bei 35.000 stagnieren wird/soll, in die Betrachtungen und Bewertungen eingeführt und verschriftlicht werden, ohne dass es dazu irgendwo einen politischen Beschluss gegeben hätte.

Zudem konnte bislang keine Antwort gegeben werden, wie sich Wermelskirchen hinsichtlich Einwohnerentwicklung und Gewerbeansiedlungen entwickeln muss, um zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung des Eigenanteils des IEHK zu realisieren.

Des weiteren muss mit Besorgnis zur Kenntnis genommen und kritisiert werden, dass die Stadt Wermelskirchen im Zuge der Überarbeitung des Regionalplans Köln, der Eckpfeiler für die nächsten 15 bis 20 Jahre setzt, sich vorsichtig ausgedrückt nicht gerade proaktiv und progressiv präsentiert, um im Rahmen dieser Regionalplanung die Möglichkeit zu bekommen, zusätzliche Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau zu entwickeln.

Alle diese Punkte gehören diskutiert, insbesondere nachdem im IKEHK das Ziel von 40.000 Einwohnern Eingang gefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

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Gehweg und Beleuchtung in einem Abschnitt der L 68 (Dhünn-Neuenhaus – Stadtgrenze Hückeswagen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11. März 2019:
„Gehweg und Beleuchtung in einem Abschnitt der L 68 (Dhünn-Neuenhaus – Stadtgrenze Hückeswagen)“

Sehr geehrter Herr Schulte,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

im Jahr 1990 wurde den Bürgern von Dhünn Neuenhaus durch die Stadt zugesagt, dass ein Gehweg entlang der L 68 von der Einmündung in die L 409 bis hinauf zu den Wohnhäusern 10 – 22 angelegt wird.

Im Jahr 1992 wurde diese Zusage durch den Landschaftsverband Rheinland bestätigt.

Auf Antrag der UWG war die Errichtung dieses Gehwegs Bestandteil der TO einer Sitzung im Jahr 1997 im damaligen Ortsausschuss Dhünn.

Vorgenanntes können sie aus den 3 Anlagen entnehmen.

Die WNK beantragte diesen Gehweg letztmalig im Jahr 1998 weil der Schulweg über die Fahrbahn verläuft.

Zwischenzeitlich hat der VVV dort einen aus Mineralgemisch bestehenden provisorischen schmalen Trampelpfad angelegt, welcher durch Zaunpfähle zur Fahrbahn hin abgesichert ist.

Im oberen Bereich befinden sich 2 Laternen zur Ausleuchtung.

Am 22.11.2018 stürzte eine 81 jährige Frau in der Dunkelheit auf dem unteren nicht beleuchteten Teil dieses Weges.

Ihre erste Reaktion galt nicht ihrer eigenen Gesundheit, sondern sie stellte unmittelbar fest, dass über diesen Weg die Schulkinder laufen und der untere Teil ebenfalls ausgeleuchtet werden muss.


Gerne greift die WNK UWG diese Anregung auf und beantragt:

1) Der vorhandene Trampelpfad entlang der L68 wird in dem oben beschriebenen unteren Abschnitt beleuchtet.

2) Das mehrfach den Bürgern vor 27 und 25 Jahren (also vor über einer Generation) gegebene Versprechen, dass ein befestigter Weg angelegt wird, wird durch Errichtung eines kombinierten Rad- Gehweges umgesetzt.

3) Der vorgenannte Rad- Gehweg wird bis zum vorhandenen Rad-Gehweg in Bockhacken auf Hückeswagener Gebiet verlängert.

Wie bereits mehrfach an anderer Stelle geäußert vertritt die WNK UWG den Standpunkt, dass entlang aller Bundes- Landes- und Kreisstraßen auf Wermelskirchener Gebiet ein Rad-Gehweg zur infrastrukturellen Ausstattung gehören sollte.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

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Holzwirtschaft: Digitale Standortklassifikation, Geodatenportal

Antrag an den Ausschuss für Bau und Umwelt am 26. Februar 2019:
Holzwirtschaft:
Digitale Standortklassifikation, Geodatenportal

 

Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

für eine wirtschaftliche Verwertung des Holzes aus unseren Wald- und Forstflächen sind stabile Wälder unerlässlich.

Die Fraktion der  WNK UWG beantragt die Erstellung einer digitalen Standortklassifikation für alle Wald- und Forstflächen in Wermelskirchen.
Diese digitale Karte wird im Geodatenportal öffentlich bereit gestellt.
Daraus entwickelt die für Forst zuständigen Bereiche der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium und der Forstbetriebsgemeinschaft eine Anpassungsstrategie zur Anpassung an den Klimawandel.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten, in der auch die erforderlichen finanziellen Mittel für den Haushalt bereit gestellt werden.


Begründung:

Für eine wirtschaftliche Verwertung des Holzes sind stabile Wälder unerlässlich.

Die Daten der digitalen Standortklassifikation haben für den Waldbesitzer den Vorteil, dass sie eine belastbare Grundlage für die zukünftige Baumartenwahl darstellen. Somit zeigt die digitale Standortklassifikation auf, was wo am besten wächst.

Seit 2004 ist der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert.

Das bedeutet, dass die Stadt Wermelskirchen sich dazu verpflichtet hat, ihre Wälder nach folgenden Kriterien zu bewirtschaften:

  • Erhaltung und Optimierung der Waldfunktionen
  • Nachhaltigkeit und damit Stabilisierung des globalen Kohlenstoffkreislaufs
  • Pflegerische und naturnahe Waldbewirtschaftung

Dabei ersetzt die Anpassungsstrategie nicht die Bewirtschaftungsstrategie für eine naturgemäße Waldwirtschaft und auch das Ertragsprinzip der Forstwirtschaft wird nicht verlassen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

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Prüfung der Einrichtung eines Haustierfriedhofs

Antrag an den Ausschuss für Bau und Umwelt:
Prüfung der Einrichtung eines Haustierfriedhofs

Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

aus der Bürgerschaft wird seit einiger Zeit verstärkt das Thema an uns herangetragen, für Haustierbesitzer, deren treuer Begleiter verstorben ist, die Möglichkeit einer rechtskonformen Bestattung zu schaffen.

Derzeit können sich viele Haustierbesitzer von ihrem Tier, so sie es denn nicht „entsorgen“ wollen, nicht rechtskonform trennen, da sie in der Wasserschutzzone leben und/oder keinen eigenen Grundbesitz haben:

https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/tierbestattung-im-garten-dann-ist-sie-erlaubt
https://totehunde.de/hund-im-garten-begraben

Wir beantragen daher, die Verwaltung möge prüfen, ob in Wermelskirchen eine Fläche als Heimtierfriedhof angeboten werden kann; eine Idee könnte z.B. sein, eine in den Waldfriedhof Eickerberg aus früheren Planungen einbezogene Erweiterungsfläche, auf der aber noch nie Bestattungen von Menschen durchgeführt wurden und die sich abseits und getrennt vom übrigen Friedhof befindet, hierfür zu nutzen.

Die Verwaltung möge auch Kontakt zu anderen Kommunen, wo dies bereits praktiziert wird, hinsichtlich deren Erfahrungen, Regeln, Satzung, Gebühren etc. aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger

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Einladung 14.02.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 1. Fraktionssitzung in 2019 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 14. Februar 2019
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Haushalt 2019/2020 (Dirk Irlenbusch)

5. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Umwelt und Bau am 10.12.2018
— Rat am 10.12.2018
— Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik am 12.12.2018
— AK Bäder am 17.01.2019
— Ältestenrat am 22.01.2019
— StuV am 28.01.2019
— Rat am 28.01.2019
— AK Stadtentwicklung am 04.02.2019

6. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

7. Politische Aktivitäten der WNK UWG in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Aktivitäten in Dabringhausen
— Aktivitäten in Dhünn
— Aktivitäten in Wermelskirchen

8. Vorbereitung von Sitzungen:
— Soziales und Inklusion am 21.02.2019

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Wahlmöglichkeit Gelbe Tonne / Gelber Sack

Drucksache: 0277/2018: Änderungsantrag zum Punkt Umsetzung des Verpackungsgesetzes – Absichtserklärung der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,  

die Fraktionen von WNK UWG und CDU beantragen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 10.12.2018, dass folgende Verhandlungsposition in die Verhandlungen mit den Vertretern der Dualen Systeme eingebracht wird:

1. Die Bürger in Wermelskirchen sollen ein Wahlrecht zwischen Sack- oder Tonnenabfuhr für Leichtverpackungen erhalten. Beide Formen können gewählt werden.
2. Ferner soll der Abfuhrintervall im Sommer auf zweiwöchentlich erhöht werden.

Begründung:  

Zu 1: In der Verwaltungsvorlage 0277/2018 wird eine Entscheidung zwischen Sack- oder Tonnenabfuhr gefordert. In anderen Kommunen wird allerdings seit Jahren ein sog. Mischsystem praktiziert. Die Fraktionen möchten daher die Verhandlungsführer beauftragen, ein solches Mischsystem mit Wahlfreiheit für die Nutzer als eindeutige Verhandlungsposition zu vertreten, um dem tatsächlichen Bedarf der Bürger zukünftig entsprechen zu können.  
Zu 2: Es ist den Bürgern nicht mehr länger zumutbar, dass die Abfuhr alle vier Wochen erfolgt. Die damit verbundenen Geruchs- und Hygienebedingungen sind nicht mehr tragbar. Insbesondere weisen einige Bürger zu Recht darauf hin, dass hierdurch auch Schädlingen über einen längeren Zeitraum eine leicht zugängliche Nahrungsquelle geboten wird. Dies gilt es, speziell in den wärmeren Sommermonaten, zu vermeiden und Schädlingen oder Geruchsbelästigung vorzubeugen.

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Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.