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Wasserstofftechnologie vor Ort

Auch unter erschwerten Corona Bedingungen dürfen wir die Zukunft unserer Stadt nicht aus dem Blick verlieren. Zukunft denken und planen kennt keine Pause.

Aus unserer Sicht ist es nun an der Zeit, dass auch Wermelskirchen ganz konkret in eine Erfolgsgeschichte Wasserstoff startet.
Mit der Wasserstoff-Tankstelle wurde der Anfang gemacht. Jetzt müssen heutige Wasserstoff-Anwendungen rein in den Realbetrieb. Dabei nehmen die Kommunen eine Schlüsselfunktion bei der Gestaltung und Umsetzung der Energieversorgung von morgen ein.

Aus der Vision, Wasserstoff als Schlüssel für eine klimaneutrale Zukunft, kann nur Realität werden wenn man damit anfängt.
Wir wollen unsere kommunale CO2 Bilanz verbessern und die Aktivitäten der Stadt sollen dabei als Blaupause für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie das Gewerbe dienen.

Antrag Wasserstofftechnologie vor Ort

Jan Paas

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Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 01.02.2021: Rats-TV – Hausaufgabe für die Verwaltung

Hauptpunkt der Sitzung – zumindest hinsichtlich Austausch von Argumenten und Redezeit – war das Ansinnen von AfD und Linke, sich dem Thema Rats-TV zuzuwenden, einem Instrument, das in vielen Städten bereits angeboten wird.

Mit einem Augenzwinkern bedankte sich Henning Rehse (FREIE WÄHLER) bei AfD und Linken für die Initiative, könnte man so doch völlig unverdächtig Position beziehen, ohne Gefahr zu laufen, von irgendwem Interessierten in eine politische Ecke gerückt zu werden.

Rehse führte aus, dass auch die FREIEN WÄHLER ein Rats-TV für bedenkenswert halten, am Anfang jedoch die politische Entscheidung stehen müsse, ob man so etwas grundsätzlich wolle oder nicht. Im zweiten Schritt ginge es dann um Details.

Damit wäre eigentlich angesagt gewesen, Farbe zu bekennen: Während Grüne und FDP dem Thema eher positiv gegenüberstehen, die SPD die gehörten Argumente nochmal in der Fraktion wichten wollen, hielt sich die Begeisterung bei Oliver Platt (BüFo) wie auch Bernhard Meiski und Karl-Heinz Wilke (beide CDU) eher in Grenzen.

Was Meiski von Mike Galow (Linke) den Seitenhieb einbrachte, es sei nun mal nicht jeder Anwalt, der die Zeit habe, sich um 17 Uhr eine Ratssitzung anzuschauen, was Meiskis Parteikollegen Wilke in Richtung Galow zu der Replik veranlasste, dass das genau der „Richtige“ sage.

Nachdem sich dann alle wieder beruhigt hatte, folgte man dann schiedlich friedlich dem Vorschlag von Bürgermeisterin Marion Lück, dass die Verwaltung alle Argumente und Hinweise „mitnimmt“ und im Laufe des Jahres mit dem Thema „wiederkommt“.

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Bericht aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.01.2020: Nächster Schritt für das Hüpp-Tal ist getan

Nachdem unsere Vorschläge bereits durch die Mitarbeit unseres Mitgliedes Rüdiger Bornhold im Regionalrat Köln und  bei der Erstellung des von  Burscheid und Wermelskirchen gemeinsam erabeiteten  „Interkommunales Entwicklungs- und Handlungskonzept“ konzeptionell eingeflossen sind, konnte gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Einmütigkeit bei der Umsetzung dieser Vorschläge erzielt werden.

Danach ist das Gesamtkonzept der gemeinsamen Betätigungsmöglichkeiten von Jung, Alt und Familien im Hüpp-Tal abgesegnet.

Bei den einzelnen Maßnahmen wie der Aufstellung von Geräten, der Einrichtung von Ruhe- und Spielplätzen wird der Ausschuss ducrch ein noch zu wählendes Auswahlgremium im Wettbewerb beteiligt.

Die Hüpp kann sich also auch weiterhin auf die erfolgreiche Mitarbeit der WNK UWG  verlassen, die mit ihrem Antrag aus 2016 den Anstoß zur Aufwertung des Hüpp-Tals gegeben hatte.

Rüdiger Bornhold

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Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 14.12.2020

Die Sitzung fand in Abwesenheit des Vertreters von Zukunft Wermelskirchen und seines Stellvertreters sowie in Abwesenheit des Vertreters der Linken statt.

Corona belastet den städtischen Haushalt 2020 mit hochgerechnet ca. 6 Mio.€. Dieser Betrag wird aus dem Haushalt „isoliert“, bilanziert und ab dem Jahr 2025 auf 50 Jahre verteilt. Dies führt ab 2025, bleibt es bei den 6 Mio.€ zu einer jährlichen Belastung von 120.000 €.
Damit ist aber für 2020 ein ausgeglichener Jahresabschluss möglich, sodass Wermelskirchen das Haushaltssicherungskonzept (HSK) verlassen kann.
Was es mit der Corona-Hilfe des Landes in Höhe von 7 Mio.€ auf sich hat, bleibt noch zu klären. Eine wirkliche Hilfe wäre es wahrlich nicht, wenn das Geld die nächsten Jahre auf die Landeszuweisungen angerechnet würde.

Die erforderlichen Beschlüsse zum EDEKA-Markt in Dabringhausen wurden jetzt einstimmig gefasst. Hier kann es jetzt voran gehen, sofern auch StraßenNRW seinen Beitrag mit dem Ok zu dem Kreisverkehr leistet.

Verhältnismäßig hoch her ging es hinsichtlich der Planung, Kostenaufstellung und Förderprogramm zum Feuerwehrgerätehaus Dhünn, was aber eher der Tatsache geschuldet war, dass Ausschussmitglieder Vorlagen nicht (richtig) lesen oder verstehen als der Sache selbst:
So meldeten FDP und Grüne zunächst Beratungsbedarf zu einem seit Monaten bekannten Thema und einer seit Wochen versandten Vorlage an. Diesen zogen sie dann allerdings zurück, sodass der Förderantrag – und um den ging es – bei 3 Enthaltungen (2 Grüne, 1 FDP) einmütig auf den Weg gebracht wurde.
Die WNK UWG machte deutlich, dass es für sie keine Verzögerungen mehr beim Thema Brandschutz geben darf und mahnt eine Sitzung des Arbeitskreises Brandschutz an, um das Thema in Gänze zu beraten.

Witzig wurde es bei der Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Elbringhausen, wo die Grünen forderten, die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen vorzuschreiben.
Der Hinweis der Verwaltung, dass wie aus der Vorlage ersichtlich es sich nur um eine Änderung des Bebauungsplanes handele, die Gebäude bereits vorhanden seien, man insofern auch keine neuen Photovoltaik-Anlagen anordnen könne, des Weiteren die geänderten Flächen Wege seien, die keine Dächer hätten, auf die man Photovoltaik-Anlagen setzen könne, ließen einen interessanten Einblick zu, inwieweit die Grünen die Vorlage „verinnerlicht“ hatten.

Der Antrag der WNK UWG hinsichtlich des Aufbaus eines freien WLANs für Wermelskirchen wurde bei einer Gegenstimme der AfD angenommen.

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Aktuelle Erfahrung mit dem kommunalen Wertstoffhof des BAV in der Albert-Einstein-Straße

Hallo Frau Lück,
hallo Herr Irlenbusch,

wir hatten das Thema vor der Kommunalwahl schonmal unter Verschiedenes im Ältestenrat: „Öffnungszeiten des kommunalen Wertstoffhofs des BAV und Kosten für die Stadt dafür anfallende Kosten“.

Ich bin gestern (Mittwoch) irrtümlich was den Wochentag anging um 13 Uhr mit zwei Säcken Laub zum Wertstoffhof gefahren.

Ich rief dem sehr netten Mitarbeiter zu „Grünschnitt kommunal!“ Er kam aus seinem Büro raus, lugte in mein Fahrzeug und sagte „15,50€!“. Als ich fragte warum 15,50€, erläuterte er mir, dass Mittwoch sei, und mittwochs sei der Preis halt 15,50 € und morgen sei es umsonst.

Recht hatte er und ich zog also von dannen…
Heute 13 Uhr war ich wieder da.
Der immer noch nette und auch selbe Mitarbeiter lugte nur noch aus seinem Büro und sagte sich erinnernd lachend: „Die 4 – heute umsonst!“
Ich musste auch lachen…
Dann sagte er: „Merken! Gestern 15,50€, heute frei, morgen 15,50€, Samstag frei!“
Wir mussten beide lachen…

Ich kann mir nur vorstellen, dass diese Posse einige Bürger nicht so lustig finden, denn der Aufwand für die Behandlung des angelieferten Mülls ist jeden Tag der selbe und der Aufwand der tätigen ersichtlich selben Mitarbeiter auch.

Diese Konstruktion kann dem Bürger praktisch niemand mehr erklären und die gestelzten formaljuristisch bestimmt richtigen Erläuterungen des BAV hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bringen uns auch nicht weiter.

Wir müssen an das Thema ran und der BAV soll bitte nicht kommen und uns abverlangen, wir müssten bei Öffnung von Montag bis Samstag anstelle von nur Dienstag, Donnerstag und Samstag das Doppelte bezahlen; die Menge des Mülls und der Aufwand personeller Art bleibt nämlich der Selbe, nur der Service für die Bürger wird ohne mehr Aufwand verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Volksfront

Es ist ureigenes Recht der demokratischen Gruppierungen, autonom zu entscheiden, mit welchen anderen Gruppierungen Kooperationen in welcher Hinsicht auch immer eingegangen werden.

Die WNK UWG hat dies frühzeitig für sich entschieden und verlauten lassen, dass sie für einen „Bunten Block“ sprich eine wie auch immer geartete Kooperation, die die Grünen mittelbar oder unmittelbar einschließt, oder auch die jetzt geschmiedete „Volksfront des Berliner-Blockflöten-Ensemble mit Wermelskirchener Lokalkolorit“ nicht zur Verfügung steht.

Ebenso ureigenes demokratisches Recht der damit größten unabhängigen „Oppositionsfraktion“ ist es, gegen diese „Front“ zukünftig einen hübschen Strauß parlamentarischer und außerparlamentarischer Aktionen, Optionen und Überraschungen zu binden.

Es wird bestimmt spannend, zu begleiten und zu verfolgen, wie CDU, FDP und BürgerForum nunmehr mit den schädlichen und abwegigen Ansinnen der Grünen umgehen, die sie gemeinsam mit der WNK UWG jahrelang konsequent, vehement und erfolgreich verhindert haben.

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WNK UWG steht für "bürgerlich, liberal, konservative" Zählgemeinschaft und Kooperation zur Verfügung

Die WNK UWG steht für eine Zählgemeinschaft technischer Natur wie auch eine stabile inhaltliche Kooperation für die nächsten 5  Jahre mit CDU, BüFo, FDP und Frau Lück zur Verfügung.

Dafür gibt es eine Mehrheit von 30 der 54 Stimmen im Rat.

Die Zusammenarbeit der vergangenen 6 Jahre hat gezeigt, dass es große inhaltliche Schnittmengen gibt und die Zusammenarbeit auf der menschlichen Ebene von Freundschaft und Vertrauen geprägt ist, es menschlich halt auch passte.

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Offener Brief: Ausübung der Organisationshoheit über das Ordnungsamt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrter Herr Erster Beigeordneter Görnert,

die unterzeichnenden Fraktionen sind sicherlich über jeden Zweifel erhaben, dass sie nicht für Recht und Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit einstehen.

Dabei gibt es sicherlich in Bürgerschaft und Politik unterschiedliche Meinungen, mit welcher Intensität das Ordnungsamt welche Themen bearbeiten sollte.

Sicherlich gibt es Probleme, wie Vandalismus jedweder Art, illegale Müllentsorgung, das verbotene Füttern von Tauben, die Verschmutzung der Stadt, das Nichtnachkommen der Kehr- und Räumpflicht, Lärmbelästigung etc., wo sich hinter der Forderung, dem entschieden entgegen zu treten, eine überwältigende Mehrheit der Bürger sammelt.

Andererseits gibt es auch Themen, wo die Bürgerschaft sich mehr Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit durch das Ordnungsamt wünscht. Der Takt hierfür wird durch den Leiter des Ordnungsamtes bestimmt und so auch seinen Mitarbeitern vorgegeben.

Fakt ist, dass die Unterzeichner für die Ahndung gegen Verstöße der sog. Corona-Regeln sind, insbesondere wenn diese vorsätzlich und rücksichtslos erfolgen. Jedoch missfällt den unterzeichnenden Fraktionen, dass der im Rahmen von Verwaltungsentscheidungen ermessensleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. § 40 VwVfG NRW) teilweise unangemessen angewandt wird.

Gerade in Zeiten der Pandemie kämpfen die örtlichen Gastromomen um ihre Existenz und alle haben finanzielle und tatsächliche Aufwendungen getroffen, um Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Diesen Einsatz gilt es zu honorieren und bei vorschnellen Entscheidungen ist Umsicht geboten. Gerade in der Hektik des Alltags dauert es möglicherweise ein paar Minuten länger, bis alle Maßnahmen – z.B. die Desinfektion der Tische nach einem Kundenbesuch – vorgenommen worden sind.

Es kommt verstärkt – und dies nicht erst seit Corona – zu Klagen aus der Bürgerschaft über das „Auftreten“ des Ordnungsamtes.

Die Fälle ziehen sich durch nahezu alle Bereiche es Amtes, wobei es nicht um den Vorwurf rechtswidriger Handlungen durch das Ordnungsamt geht, sondern darum, wie es Dinge angeht, wie Ermessensspielräume nicht genutzt werden, wie sein Auftreten ist.

Hier bitten die Unterzeichner Sie als Leiter der Verwaltung für ein verhältnismäßiges Verwaltungshandeln, dass sich vom Grundsatz Kooperation statt Sanktion leiten lässt. Die Sanktion soll nur die Ultima Ratio sein, insbesondere wenn vermeintliche Verstöße leicht fahrlässig begangen worden sind.

Nach § 62 Abs. 1 GO NRW ist der Bürgermeister  verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

Aus unserer Sicht kann und darf, um einige konkrete Fälle anzusprechen, folgendes nicht sein:

  • Die verschiedenen Corona-Schutzmaßnahmen gelten bundes-, landes- und  kreisweit. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum sie in Wermelskirchen anders umgesetzt und vollzogen werden als in den Nachbarstädten.
  • Alle Menschen sind von Corona betroffen: die Bürger, die unzweifelhaft geschützt werden müssen wie auch zum Beispiel die Gewerbetreibenden, deren Geschäft nicht vollends ruiniert werden darf. Hier lohnt der Blick über die Stadtgrenzen, wie die Ordnungsbehörden dieses Spannungsverhältnis mit Vernunft und Augenmaß auflösen. Dem hiesigen Ordnungsamt fehlt dieses leider!
  • Es ist nicht akzeptabel, den Rheinisch-Bergischen Kreis seitens des Ordnungsamtes öffentlich vorzuschieben, um das eigene restriktive Vorgehen zu rechtfertigen. Rückfragen beim Kreis haben ergeben, dass die seitens des Ordnungsamtes öffentlich gemachten Aussagen hinsichtlich einer „Rapportpflicht“ gegenüber dem  Rheinisch-Bergischen Kreis über angeordnete Zwangsmaßnahmen nicht zutreffen und dieser sich dagegen ausdrücklich verwahrt.
  • Auch halten wir es für vorsichtig ausgedrückt zumindest unglücklich, dass ein sicher geschätzter Wermelskirchener Gastronom als Mitarbeiter des Ordnungsamtes just in Corona-Zeiten eingestellt wird.
  • Auch „Under-Cover-Einsätze“ und das Agieren von Mitarbeitern des Ordnungsamtes als quasi „Agent Provocateur“ lehnen wir ab.
  • Zudem wäre eine zeit- und wortgleiche Kommunikation von Themen Corona betreffend zwischen den Beteiligten wünschenswert.

Wir bitte Sie daher, sich der Problematik, zeitnah, konsequent und nachhaltig anzunehmen!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christian Klicki (CDU)                                   
Henning Rehse (WNK UWG)
Oliver Platt (BüFo)                                                      
Jürgen Manderla (FDP)

Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter