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Anfrage Situation A1

5. Sitzung der Verkehrskommission des Regierungsbezirks Köln am 05. Mai 2017,
hier Anfrage gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln


Sehr geehrter Herr Hebbel,

wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der 5. Sitzung der Verkehrskommission Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln aufzunehmen:

 

Unfallsituation auf der A1

Es ist mittlerweile unverkennbar, dass die erwartete Wirksamkeit der Geschwindigkeitsmessanlage auf der A1 hinter Burscheid zur Vermeidung von Unfällen nicht eingetreten ist.

Dies war auch nicht zu erwarten, weil die Entscheidung  zur Installation dieser Anlage nur auf politisch begründeten Hoffnungen beruhten, aber die wirkliche Ursache – den Stau vor der Leverkusener Brücke – außer acht ließen.

Wir fragen daher:

1) Wann endlich wird der die Unfälle verursachende LKW-Stau bekämpft und nicht der Focus auf die vermeintlich überhöhte Geschwindigkeiten der Autofahrer gelegt?
Auch wer mit 50kmh/h unter einen stehenden LKW fährt hat keine Chance!

2) Wann werden welche Maßnahmen ergriffen, um den auf die A3 abfließenden Verkehr flüssiger zu gestalten?

3) Wann wird die baulich schon vorhandene doppelte Abbiegespur zur A3 in Richtung Frankfurt endlich fertig gestellt?

4) Wann wird die verkehrsabhängige Geschwindigkeitsregelanlage, mit der bei Bedarf auch geringere Geschwindigkeiten angeordnet werden können, wieder in Betrieb genommen?

5) Wann wird die Geschwindigkeitsmessanlage mit der Geschwindigkeitsregelanlage gekoppelt, um bei freier Autobahn auch freie Fahrt zu ermöglichen, wie es bis vor Jahren über Jahrzehnte nahezu unfallfrei der Fall war?

Mit den besten Grüßen
Rüdiger Bornhold
Mitglied Regionalrat Köln

 

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Antrag zum Stellenplan 2017 Einstellung eines zusätzlichen Sachbearbeiters für die Abrechnung von Anliegerbeiträgen / Einstellung eines Fördermittelmanagers

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie folgenden Antrag an die zuständigen Gremien zu verweisen.

Teil A – Beschlussvorschlag:

a)      Die Verwaltung wird beauftragt einen zusätzlichen Sachbearbeiter für die Abrechnung der Anliegerbeiträge in den Stellenplan 2017 in einem Umfang von 0,5 Stellen aufzunehmen und einzustellen.

b)     Dabei wird empfohlen anstatt dem Verwaltungsvorschlag, die eine Stelle „Fördermittelbearbeitung/Angelegenheiten der Umsatzsteuer“ vorsieht, den Beitragssachbearbeiter auch mit den Angelegenheiten der Umsatzsteuer zu betrauen.

Teil B – Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Fördermittelmanager (1,0 Stelle) als Stabsstelle, vorzugsweise im Technischen Dezernat, einzustellen, die sich um die Akquise und Verwaltung der Fördermittel innerhalb der gesamten Verwaltung kümmert.


Begründung Teil A:

Nach Auffassung der antragsstellenden Fraktionen ist die frühzeitige Abrechnung der Anliegerbeiträge eine wichtige Aufgabe, die es seitens der Politik zu fördern gilt und mehr Priorität erhalten muss. Ein erneuter Millionenschaden durch eine zu späte Abrechnung ist aus Sicht der Antragssteller mit allen möglichen Mitteln zu vermeiden. Aktuell sehen die oben genannten Fraktionen keine Präventionsmaßnahmen, um solch einen Fall nicht erneut zu wiederholen. Als Kompensation für die zusätzliche Stelle werden die Antragssteller Streichungen im Stellenplanentwurf der Verwaltung vorschlagen.

Begründung Teil B:

Nach Informationen der Antragssteller haben mehrere Kommunen positive Erfahrungen durch einen Fördermittelmanager innerhalb der Verwaltung. Ein Fördermittelmanager soll die Verwaltung kontinuierlich über neue Förderprogramme informieren. Solch eine Stelle sollte in den Stellenplan 2017 aufgenommen werden und vorzugsweise mit einem Diplom Verwaltungswirten bzw. einer vergleichbaren qualifizierten Kraft besetzt werden.

Die Antragsstellung bei den Förderprogrammen erfordert eine umfassende Kenntnis über die formellen und materiellen Voraussetzungen, die ein Fördermittelgeber erwartet, damit ein Antrag positiv beschieden wird. Der Fördermittelmanager soll sich dieses Know-How, beispielsweise durch Fortbildungen aneignen und im regelmäßigen Dialog mit der „Branche“ stehen.

Die Arbeit des Fördermittelmanagers soll sich nicht nur im Baubereich bewegen, jedoch gibt es nach Auffassung der Antragssteller dort die meisten Fördertöpfe, sodass eine Ansiedlung im technischen Bereich sinnvoll wäre, um kurze Kommunikationswege innerhalb der Verwaltung zu gewährleisten. Daneben werden Sozial- oder Bildungsprogramme oftmals mit baulichen Komponenten kombiniert. Als Kompensation für die zusätzliche Stelle werden die Antragssteller Streichungen im Stellenplanentwurf der Verwaltung vorschlagen.

 

Mit besten Grüßen
gez. Christian Klicki
gez. Jürgen Manderla
gez. Henning Rehse

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Situation auf der A1 zwischen Burscheid und dem Leverkusener Kreuz

Dringliche Anfrage zur Kreistagssitzung am 23.03.2017:
Situation auf der A1 zwischen Burscheid und dem Leverkusener Kreuz

 


Sehr geehrter Herr Landrat,

bedauerlicherweise entfaltet die von Teilen der Politik allein aus ideologischen Gründen hoch gelobte und begrüßte stationäre Geschwindigkeitsmessanlage auf der A1 hinter Burscheid ihre Wirkung nicht in Bezug auf das zugesagte Mehr an Sicherheit sondern füllt offenbar nur die Kreiskasse: https://www.rga.de/lokales/wermelskirchen/erneut-toedlicher-unfall-7810245.html

Allein in dem noch kurzen Jahr 2017 sind erneut 3 Tote und mehrere Schwerverletzte zu beklagen!

Wann endlich wird der die Unfälle verursachende LKW-Stau bekämpft und nicht der Focus auf die vermeintlich überhöhten Geschwindigkeiten der Autofahrer gelegt?
Auch wer mit 50 km/h unter einen stehenden LKW fährt, hat keine Chance!

Wann endlich wird realisiert, dass das Problem nicht nur das Schrankensystem vor der Rheinbrücke sondern auch der nicht auf die A3 Richtung Frankfurt abfließende Verkehr ist?
Wann endlich wird die Möglichkeit des zweispurigen Abbiegens – die baulichen Voraussetzungen wurden bereits vor Monaten fertig gestellt – auf die A3 gegeben, um den Rückstau aufzulösen?

Wann endlich wird begriffen, dass eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage nicht die Antwort auf ein variables Stauende ist?
Wann endlich wird begriffen, dass die stationären und permanenten  Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht die Antwort auf das Problem eines „Rechtsabbiegerstaus“ sind?

Wann wird die verkehrsabhängige Geschwindigkeitsregelanlage, mit der im Bedarfsfall auch geringere Tempi angeordnet und Warnschilder eingeblendet werden können, wieder in Betrieb genommen?
Wann wird die Geschwindigkeitsmessanlage mit der Geschwindigkeitsregelanlage gekoppelt, um bei freier Autobahn auch freie Fahrt zu ermöglichen, wie es bis vor Jahren über Jahrzehnte nahezu unfallfrei der Fall war (oder geht es am Ende doch nur um Reglementierung und Abkassieren?)?

Ist der Kreis in den Gremien, Besprechungen, Behördenterminen, die dieses Thema behandeln, vertreten?

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Mitglied des Kreistags
Werner Conrad
Gruppensprecher

 

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Prüfauftrag zur Errichtung einer Fahrradinfrastruktur

Antrag zum Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 13. März 2017:
Prüfauftrag zur Errichtung einer Fahrradinfrastruktur

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Planungen für das neue Gewerbegebiet „Autobahnohr“ schreiten zügig voran. Laut Auskunft von Herrn Hibst im SAW am 08.12.2016 sind neben einem Kreisverkehr auch ein P+R Parkplatz geplant. Unsere Stadt wird somit immer fahrradfreundlicher. Auch am neuen Busbahnhof gibt es eine Infrastruktur für Fahrräder.

Antrag/Prüfauftrag:
Die WNK UWG beantragt, die Mitglieder des StuV mögen die Verwaltung beauftragen, die Kosten für eine Fahrradinfrastruktur am geplanten P+R Parkplatz am „Autobahnohr“ zu ermitteln.

Aus Sicht der WNK UWG machen Fahrradabstellplätze, abschließbare Radgaragen und eine E-Bike Ladestation an dieser Stelle genau so viel Sinn wie am neuen Busbahnhof.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –

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Einrichtung eines Zebrastreifens über den Brückenweg

Antrag zum Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 13. März 2017:
Einrichtung eines Zebrastreifens über den Brückenweg


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Schulte,

die Fraktion der  WNK UWG beantragt, die Verwaltung zu beauftragen einen Zebrastreifen über den Brückenweg in Höhe der Fußgängerbrücke über die B51 einzurichten.

Begründung:
Da der Brückenweg gewollt mehr und mehr Verkehr aufnimmt, gibt die Einrichtung eines Zebrastreifens im Zuge der Fußgängerverbindung aus dem Wohngebiet Wolfhagen in die Innenstadt Sinn.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer

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Personalbericht – Gemeinsamer Antrag von WNK UWG und CDU

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die o.a. im Rat der Stadt Wermelskirchen vertretenen Fraktionen stellen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.03.2017 gemeinsam den nachstehenden Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt künftig im Rahmen der Einbringung des Haushaltes  – erstmalig  für das Jahr 2018 – einen detaillierten Personalbericht zu erstellen, der einen Überblick über die Personaldaten und Personalstruktur der Gemeindeverwaltung sowie deren Entwicklung im Berichtszeitraum wiedergibt.“

Der Personalbericht soll den Fraktionen und deren Mitgliedern die Gelegenheit geben, sich ein Bild über die Personalsituation und die Personalentwicklung der Stadtverwaltung zu machen. Weiterhin soll der Personalbericht dazu beitragen, die notwendige Transparenz für die ständig steigenden Personalkosten und die Arbeit der Verwaltung zu schaffen.

Inhaltlich sollte der Personalbericht im Wesentlichen auf der Basis und Struktur  des Personalberichtes des Rheinisch Bergischen Kreises
http://www.rbk-direkt.de/module/Behoerdenlotse/Formularhandler.aspx?id=2601

mit folgenden Ergänzungen erstellt werden:

  • Unbesetzte Stellen wegen Krankheit, Kündigung oder Ruhestand etc. (Dauer bis 3, 6, 12 Monate und länger).
  • Dauerhaft entfallene Tätigkeiten/Aufgaben inkl. personeller Auswirkung aufgrund gesetzlicher oder kommunalrechtlicher Änderungen.
  • Dauerhaft hinzugekommene Tätigkeiten/Aufgaben inkl. personeller Auswirkung aufgrund gesetzlicher oder kommunalrechtlicher Änderungen
  • Von der Verwaltung umgesetzte Rationalisierungs- und Optimierungsansätze inkl. personeller Auswirkungen
  • Geplante Personalfluktuation wegen Ruhestand, Mutterschutz etc. in den nächsten fünf Jahren.
  • Darstellung dieser zuvor genannten Felder jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Darauf aufbauend Informationen zum Personal- und Organisationsentwicklungskonzept sowie Wissensmanagement, damit Fachwissen nicht mit der Fluktuation verloren geht. Ebenfalls jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Außergewöhnliche temporäre personelle Belastungen im Berichtszeitraum (z. B. Flüchtlingsproblematik).
  • Entwicklung der Überstunden/Mehrarbeit jeweils nach Abteilung, Geschäftsbereich und Gesamt.
  • Gleichstellung; Familie und Beruf, Vereinbarkeit Arbeit und verschiedene Lebensentwürfe.
  • Management für Verbesserungsvorschläge/Leistungsanreize.
  • Internes Kontrollsystem.

Der Personalbericht ist jeweils zum Stichtag 30.6. des aktuellen Jahres für den Zeitraum des zurückliegenden Jahres zu erstellen und mit der Einbringung des Haushaltes dem Rat zur Kenntnisnahme zu bringen.

Ein erster Entwurf (Probebericht) mit Stichtag 31.12.2016 ist dem HuF im April 2017 vorzustellen. Der HuF nimmt dann die inhaltliche Feinabstimmung vor und verabschiedet die endgültige Berichtsform. Auf dieser verabschiedeten Basis erfolgt dann der erste offizielle Bericht per Stichtag 30.6.2017.

Mit besten Grüßen
gez. Henning Rehse
gez. Christian Klicki

 

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Erfahrungsbericht elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 16.02.2017:
Versorgung von Asylbewerbern / Flüchtlingen mit einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Wermelskirchen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

mit Datum 22.10.2015 hat der Ausschuss für Soziales und Inklusion mehrheitlich beschlossen, eine sog. eGK für Asylbewerber / Flüchtlinge beginnend ab dem 01.01.2016 einzuführen.
Dieses Projekt war für ein Jahr pilotiert, wobei sich der Beginn etwas verzögert hatte.
Dieses Votum des Ausschusses wurde durch den Rat der Stadt nachfolgend mehrheitlich bestätigt.

Nach ca. einem Jahr gilt es nun Bilanz – gerade unter finanziellen Aspekten – zu ziehen. Die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER  bekennt sich zu der Aufgabe, eine gute gesundheitliche Versorgung von o. g. Mitmenschen herbeizuführen, die die verfehlte Zuwanderungspolitik der noch amtierenden Bundesregierung mit sich bringt.

Allerdings sind die Mandatsträger der Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER auch einer Haushaltsdisziplin verpflichtet, die die Kommunen (und hier insbesondere auch die Stadt Wermelskirchen) in Zeiten knapper Kassen vor immer neue Herausforderungen stellt.

 

Wir fragen daher an:

1. Wie hoch sind die Beiträge (bitte die Pauschale für die Leistungsgewährung der gesetzlichen Krankenkasse getrennt mit aufführen), die die Stadt Wermelskirchen bisher in 2016 zu tragen hatte?
2. Welche Kosten wären entstanden, sofern die Stadt Wermelskirchen nicht auf eine Versorgung mit einer eGK gesetzt hätte? Hier sind u. a. Vergleichswerte der Vorjahre in Bezug auf Alter, Geschlecht etc. der Behandelten heranzuziehen?3. Wie hoch bemisst die Stadt Wermelskirchen die Verwaltungskosten bei einem Verfahren mit einer eGK (Rechnungsprüfung), wie auch die Verwaltungskosten ohne diese Versorgung (Bereitstellung von Behandlungsscheinen, Prüfung von Abrechnungen, Anweisung von Zahlungen etc.)?

 

Begründung:

Die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER  erwartet von dieser Anfrage eine unaufgeregte Diskussion, über die Sinnhaftigkeit einer eGK-Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen.
Wie sicher bekannt ist, stellen die den Kommunen in Rechnung gestellten Verwaltungspauschalen der gesetzlichen Krankenversicherungen einen großen Kostenblock dar.
Dies mündet darin, dass sich einige Kommunen gegen eine eGK-Versorgung ausgesprochen haben und weiter auf die bekannten Behandlungsausweise setzen.
Für die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER  kann dieses Projekt nur fortgesetzt werden, sofern die Stadt Wermelskirchen auch finanzielle Vorteile gegenüber dem Altverfahren genießt.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –

 

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Perspektivenwerkstatt

 

Bezug nehmend auf die im heutigen WGA gemachten Ausführungen des Bürgermeisters ist folgendes zu sagen:

Falschaussagen und Unwahrheiten werden nicht dadurch richtiger bzw. wahrer, dass man sie dauernd wiederholt:

1. Die WNK UWG ist keine Partei sondern ein Bürgerverein.

2. Schilder hin, Schilder weg; viele Schilder, wenige Schilder, große Schilder, kleine Schilder; hohe Schilder, niedrige Schilder; die Polizei kontrolliert, die Polizei kontrolliert nicht usw., haben in der Tat zur Verwirrung beigetragen – nur war für keines dieser Themen die WNK UWG zuständig und verantwortlich.

3. Seit Anfang Mai wusste jeder, der es wissen und nicht vergessen wollte, wie sich die WNK UWG zukünftig bei die Telegrafenstrasse betreffenden Abstimmungen verhalten würde: „Ohne ein Votum der Bürger wird sich die WNK UWG bei allen Abstimmungen zum Thema zukünftig enthalten.“ (WGA 09.05., BM 10.05.)

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Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie den folgenden Antrag an den zuständigen Ausschuss zu verweisen. Mit diesem Antrag möchten die oben genannten Fraktionen folgende Maßstäbe für die Unterbringung der Flüchtlinge beschließen lassen.

 

Beschlussvorschlag:

a ) An jedem Standort bzw. in keiner Straße sollen mehr als 40 Zuwanderer leben. In unseren Außenbezirken, in denen die Infrastruktur weniger gut
ausgeprägt ist, sollten nicht mehr als 20 Personen leben.

b) Die Verwaltung führt Bürgerversammlungen an jedem Standort durch,
der für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen ist.

c) Neubaumaßnahmen sind grundsätzlich abzulehnen, sofern Baumaßnahmen doch
erforderlich sind, soll die Stadt von der Bauträgerschaft Abstand nehmen und
einen Generalunternehmer beauftragen.

d) Öffentliche Einrichtungen und Sportplätze, die auch zukünftig genutzt werden sollen, sollen nicht als Unterkunftsplätze zur Verfügung stehen.

e) Regelmäßige Angebote für die Unterbringung, die der Verwaltung zugehen, sollen den
Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gegeben werden

f) Die Verwaltung wird beauftragt einen Holzhäuser-Standort für maximal 40 Personen gemäß dem „Odenthaler-Vorbild“ zu planen.

 

Begründung:

Die oben genannten Fraktionen möchten die Unterbringung der Flüchtlinge im Konsens Hand in Hand mit der Verwaltung meistern. Nachdem die zuständigen Verwaltungseinheiten die Erwartungen an die Politik formuliert haben, möchten die Antragssteller selbiges in Richtung der Stadtverwaltung tun.

Mit der Begrenzung der Belegungszahlen möchten die antragsstellenden Fraktionen die Rahmenbedingungen für eine gelungene Integration schaffen, sodass die deutsche Sprache und unsere Leitkultur weiterhin erfolgreich erlernt bzw. kennengelernt werden kann.

Durch die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll das Miteinander mit den neuen Mitbürgern und Gästen weiter gestärkt werden.

Mit Hilfe der Beteiligung der Fraktionen, bei den eingehenden Angeboten für die Schaffung von Unterkünften, ist die Politik permanent auf dem aktuellsten Stand der Planungen und kennt bereits frühzeitig die Handlungsoptionen. Mit diesem Wissen können die politischen Gremien, wie von der Verwaltung gewünscht, schnelle Entscheidungen treffen, damit Maßnahmen zügig realisiert werden.

Wir bitten die politischen Gremien um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit besten Grüßen
gez. Christian Klicki, Fraktionsvorsitzender CDU
gez. Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender WNK UWG

 

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Flüchtlingsunterbringung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Ratssitzung am 12.12.2016 bitte ich Bezug nehmend auf die Berichterstattung im WGA vom 01.10.2016 um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Flüchtlinge wurden der Stadt Wermelskirchen seit dem 26.09.2016 zugewiesen und wie viele haben die Stadt seither verlassen?

2. Welche Umbauarbeiten wurden seit dem 26.09.2016 im ehemaligen Polizeigebäude durchgeführt und welche Kosten sind hierfür entstanden?

3. Wie viele Flüchtlinge sind Stand 12.12.2016 im ehemaligen Polizeigebäude untergebracht?

4. Mit welchen Zuweisungen an Flüchtlingen kalkuliert die Stadt für die Jahre 2017 und 2018?

5. Wie ist der Stand der Planungen betreffs Unterbringung in mobilen Einheiten für die Jahre 2017 und 2018?
An welchen Orten sind für wie viele Personen zu welchen Kosten ab welchem Zeitpunkt wie viele Plätze geplant?

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)

Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter