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PCB-Gefahrenabwehr

Sehr geehrte Frau Tillmanns,

ich weise Sie höflichst darauf hin, dass Luftverunreinigungen nie in Einheit pro Qudratmeter, sondern immer pro Kubikmeter angegeben werden.

Den Beigeordneten, Herrn Dr. Prusa, und den Schulausschussvorsitzenden, Herrn Seeger, weise ich darauf hin, dass sie bei ihrer Aussage, die Mittel für die Mensa der Realschule könnten auch über das Ende dieses Jahres hinaus fließen, die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben.
Ich hatte heute als Mitglied des Regionalrates bei der Bezirksregierung Köln ein Gespräch mit der Leitung der Abteilung 3.1 „Projektgruppe Konjunkturpaket II“.
Dort wurde mir definitiv versichert, dass überhaupt kein Denken an eine
– unter welchen Umständen auch immer – begründete Fristverlängerung sei.
Landes- und Bundesgesetzgebung sprächen eindeutig dagegen. Man habe keinerlei Spielräume.

Den Kämmerer unserer Stadt weise ich darauf hin, dass er sich besser auf eine klare Aussage der Bezirksregierung als ausführende Bewilligungsbehörde, als auf nebulöse Spekulationen seiner Verwaltung und des Schulausschussvorsitzenden verlassen sollte.

Die Kombination aus uninformierter Verwaltung und Politikern im Schulsektor hat uns schon genügend Hauhaltsrisiken beschert.

Den Herrn Beigeordneten weise ich darauf hin,dass die von ihm so dramatisierte Änderung der „Musterliste der technischen Baubestimmungen Teil 1“ im Bereich „Zusätzlich gilt Folgendes“ in Absatz 2 ausführt:
„Zur Abwehr möglicher Gefahr…sind in dauerhaft genutzten Räumen Sanierungsmaßnahmen dann a n g e z e i g t (!),wenn die zu erwartende Raumluftkonzentration – unabhängig von der täglichen Aufenthaltsdauer – im J a h r e s m i t t e l mehr als 3000ng PCB/m3Luft beträgt“.
Nur wer Panik schüren will, stellt die 300ng/m3 als unbedingtes Erfordernis dar.

Für die Realschule ist noch folgender Hinweis der Bezirksregierung interessant: falls wir die für die Mensa vorgesehenen Gelder dieses Jahr nicht mehr bestimmungsgemäß ausgeben können, wäre auch eine anderweitige Verwendung im Rahmen der schon laufenden KII – Projekte zulässig.

Beste Grüße
R. Bornhold

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