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Anregung: Umfrage zur Verkehrssituation in Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eric Weik,
sehr geehrter Herr Technischer Beigeordneter Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Amtsleiter Leßke,
sehr geehrter Herr Vorsitzender Dankmar Stolz,
sehr geehrter Herr Geschäftsführer André Frowein,

heute Morgen konnte man in beiden Tageszeitungen Hinweise auf eine Umfrage auch zum Radverkehr in Wermelskirchen lesen www.fahrradklima-test.de .
Dies ist sicherlich eine sinnvolle Umfrage, die wertvolle Erkenntnisse hinsichtlich des Radverkehrs in Wermelskirchen und möglicher Optimierunspotentiale liefern wird. Möglichst viele Menschen sollten sich daher an ihr beteiligen!

Sowohl Bürgermeister Weik als auch der Technische Beigeordnete Dr. Prusa haben kürzlich ebenfalls in der Presse ausgeführt, dass das ursprünglich beschlossene Verkehrskonzept der Stadt Wermelskirchen nicht in allen Bereichen praktisch so rund läuft, wie es ursprünglich theoretisch angedacht war und es Nachjustierungsbedarf an einigen Stellen gibt.

Ich rege in diesem Zusammenhang an, kurzfristig sowohl für die Fußgänger als auch Autofahrer einen dem Fragenkatalog für die Radfahrer entsprechenden Fragebogen anzubieten.
An dessen Erarbeitung sollten sich Mitarbeiter der Verwaltung, WiW sowie die verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen, deren Vorsitzende ich in den Verteiler dieser Mail aufgenommen habe, beteiligen.
Die Verbreitung der bei etwas gutem Willen kurzfristig leistbaren Erstellung der Fragebögen könnte ebenfalls über das Internet und Kooperation mit der örtlichen Presse erfolgen.

Ich hielte es für sinnvoll, dem Beispiel der Radfahrer folgend auch von den übrigen Verkehrsteilnehmern in Wermelskirchen ein Feedback zur Verkehrssituation in unserer Stadt zu bekommen.
Nur Schlussfolgerungen aufgrund Rückmeldungen einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern zu ziehen, kann sicherlich nicht Ziel führend sein.

Gerne sehe ich Rückmeldungen und Meinungsäußerungen entgegen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

 

 

Bericht WGA 20.10.2014

Bericht BM 21.10.2014

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