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Zukunft des Eifgen

Sehr geehrter Herr Bilstein,

vielen Dank für die Übersendung der Position Ihrer Fraktion zum Thema Eifgen, die ich zwar respektiere, aber nicht teile und Ihnen insofern ebenso „offen“ antworte und Fragen stelle – letztere insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass ich bei allen Besprechungen des Rates und seiner Gremien zum Thema dabei war und nunmehr aus Ihren Ausführungen Dinge entnehmen kann, die zumindest mir bislang nicht bekannt sind:

  1. Mir liegen keine detaillierten Ermittlungen hinsichtlich Kosten für die Sanierung und hier insbesondere den Denkmalschutz vor. Auch liegen mir keine Informationen vor, bis wann – abgesehen vom notwendigen Erhaltungsaufwand der Denkmäler – welche Investitionen zu tätigen sind. Auf Nachfrage hat mir der LVR erklärt, dass in solchen Fällen in Abstimmung mit dem Eigentümer dazu ein für beide Seiten belastbares und realistisches Konzept erstellt würde. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass der Denkmalschutz die Jahrzehnte, wo die die Stadt Eigentümer war, seltsamerweise überhaupt keine Rolle gespielt hat.
    Woher kommen also Ihre Erkenntnisse, dass 4 Mio. € binnen kürzester Zeit zu investieren sind?
  2. Planungsleistungen in Höhe von 250 T€ waren bislang in keiner Besprechung Thema. Woher nehmen Sie diese Erkenntnis?
    Als „Zusatzkosten“ wurde in einer der letzten Besprechungen ein sechsstelliger Betrag für den Kauf des alten Bades genannt – auch zur Überraschung der meisten Anwesenden, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass der Verkauf des letzten Freibads durch die Stadt für eine „gute Sache“ zum Preis von 1€ erfolgte, wie ich damals schon in der Besprechung anmerkte.
    Wird jetzt der Kaufpreis für das Freibad durch Planungskosten ersetzt oder noch weiter draufgesattelt, um das Projekt für BowlChurch undurchführbar zu machen?
  3. Das vordere Gelände des Eifgenbades mit den dort befindlichen Gebäuden ist seit 1978 der „Eifgenfreizeitpark“ – ein Gelände für ALLE Wermelskirchener Bürger und nicht nur für die Ökologie. Der ökologisch sensible Bereich beginnt an der Beckenkante und mit dem Ende der Bebauung; das war so und soll so bleiben, aber keinen Millimeter mehr! (Merke: Durch die Aufgabe des Freibads wurde der Umwelt bereits 90% der gesamten ursprünglichen Fläche zurück gegeben – damit sollte es aber auch genug sein!)
    Auf dem Gelände hat es mir erinnerlich Domizile für den Stadtjugendring, die DLRG, den SV 09/35 etc. gegeben, es gab Sommerfeste verschiedener Organisationen wie z.B. der CDU und des Spanischen Kulturvereins, es fanden Zeltlager, Abschlussfeiern und private Feiern statt – aus meiner Sicht Dinge, die durchaus mit den Vorstellungen von Bowl Church vergleichbar sind und dort auch weiter durchgeführt werden sollen.
    Auch das hat sich mit Lärmschutzauflagen vertragen und den Wanderparkplatz gab es immer schon.
    Wer hat eigentlich beschlossen oder festgelegt, dass dies zukünftig alles nicht mehr möglich sein soll? Mir sind dazu keine Beschlüsse oder Verordnungen bekannt!

Abschließend sei noch angemerkt, dass Ihnen in der Zeitabfolge offenbar ein Fehler unterlaufen ist:
Wenn Sie Bowl Church im Eifgen für nicht gelungen halten und einen Antrag stellen wollen, einen alternativen Standort zu finden, wäre die logische Abfolge die, dass Sie diesen Antrag zunächst stellen, dessen Ergebnis abwarten und erst dann ihre Meinung zum weiteren Vorgehen festlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse


Foto: Bergischer Geschichtsverein 

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