Es ist ureigenes Recht der demokratischen Gruppierungen, autonom zu entscheiden, mit welchen anderen Gruppierungen Kooperationen in welcher Hinsicht auch immer eingegangen werden.
Die WNK UWG hat dies frühzeitig für sich entschieden und verlauten lassen, dass sie für einen „Bunten Block“ sprich eine wie auch immer geartete Kooperation, die die Grünen mittelbar oder unmittelbar einschließt, oder auch die jetzt geschmiedete „Volksfront des Berliner-Blockflöten-Ensemble mit Wermelskirchener Lokalkolorit“ nicht zur Verfügung steht.
Ebenso ureigenes demokratisches Recht der damit größten unabhängigen „Oppositionsfraktion“ ist es, gegen diese „Front“ zukünftig einen hübschen Strauß parlamentarischer und außerparlamentarischer Aktionen, Optionen und Überraschungen zu binden.
Es wird bestimmt spannend, zu begleiten und zu verfolgen, wie CDU, FDP und BürgerForum nunmehr mit den schädlichen und abwegigen Ansinnen der Grünen umgehen, die sie gemeinsam mit der WNK UWG jahrelang konsequent, vehement und erfolgreich verhindert haben.