Wahlmöglichkeit zwischen Gelbem Sack und Gelber Tonne
Gemeinsamer Antrag von WNK UWG, CDU und FDP zur Sitzung des Rates am 27. Mai 2019:
Beschluss einer Rahmenvorgabe gem. VerpackG § 22 (2) hinsichtlich des Einsammelns von Verpackungsmüll
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Bezug nehmend auf die Ausführungen des Kämmerers, Herrn Irlenbusch, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06. Mai 2019 in dieser Sache beschließt der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, alle erforderlichen Schritte wie u.a. den schriftlichen Verwaltungsakt einer Rahmenvorgabe über die BWS an die Firma RECLAY zu erlassen.
Eckpunkte der das Sammelsystem beschreibenden Rahmenvorgabe sind:
- Wahlmöglichkeit für die Bürger zwischen Gelbem Sack und Gelber Tonne
- 2-wöchentlicher Abfuhrrhythmus
Begründung:
- Dass ein Mischsystem von Gelbem Sack und Gelber Tonne gemäß § 22 (2) VerpackG „nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist“, wird allein dadurch bewiesen, dass ein solches System in bestimmten Regionen seit Jahren flächendeckend praktiziert wurde und auch zukünftig praktiziert wird.
- Die Bürger zahlen in Wermelskirchen den gleichen Anteil an Entsorgungskosten beim Kauf der Produkte, wie dies die Bürger in zuvor benannten Regionen tun.
Es ist nicht einzusehen, dass die Bürger für identisch gezahlte Entsorgungskosten einen geringeren Entsorgungsservice bekommen. - Da sich das System in Wermelskirchen ohnehin nicht verschlechtern kann, sind von einem seitens der Firma Reclay ggf. anzustrengenden Verfahren keine Nachteile zu erwarten.
- Wir sind es unseren Bürgern als Rat schuldig, ihre Wünsche gegenüber der ausschließlich gewinnorientierten Entsorgungsbranche zu vertreten und auch zu versuchen sie durchzusetzen.
- Wir sind es auch uns als Rat und unserem Selbstverständnis gegenüber schuldig, Entscheidungen, die nicht unserem Willen entsprechen, einfach zu akzeptieren.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.