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Schülerbeförderungskosten

Anfrage zu den Ausgaben der Stadt Wermelskirchen für Schülerbeförderung nach § 97 Absatz 4 Schulgesetz

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

von August 2009 bis Juli 2010 hat die Stadt Wermelskirchen € 948.809 für Schülerbeförderung bezahlt.

Wir beabsichtigen diesen Kostenblock bei den kommenden Haushaltsberatungen intensiv zu diskutieren.

Dafür benötigen wir eine Aufstellung der angefallenen Kosten spezifiziert nach den drei in der Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO aufgeführten Beförderungsmöglichkeiten:
– Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gem. § 13
– Schülerspezialverkehr gem. § 14
– Beförderung mit Privatfahrzeugen gem. § 15

Zusätzliche Daten, auf welche Art und Weise die Wermelskirchener Schülerinnen jeweils ihre Schule erreichen, und wie sich die Kosten dafür verteilen, würden sicherlich noch tiefer gehende Beratungen und Rückschlüsse ermöglichen.

Es geht hier um eine nicht unerhebliche Ausgabenposition im städtischen Haushalt.

Wir möchten diese im Detail verstehen und ggf. mögliche Einsparpotentiale aktivieren.

Die Verwaltung wird gebeten, die vorliegende Anfrage zur nächsten HUF Sitzung am 29.11.2010  zu beantworten und die angefragten Daten bereit zu stellen.

 

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