Sehr geehrter Herr Schulte,
im Rheinisch-bergischen Kreis wird zur Zeit das Gewerbeflächenkonzept erstellt, das Eingang in den Regionalplan des Regierungsbezirks Köln findet. Beide Werke werden entscheidend bestimmen, wie sich Wermelskirchen zukünftig hinsichtlich Gewerbeflächen weiterentwickeln kann und wird.
Bislang wurde im Kreis eine grobe Abschätzung betreffs in Frage kommender Flächen (Suchräume genannt) vorgenommen.
Laut Information des RBK ist die Abstimmung der Vorhaben der einzelnen Gebietskörperschaften im jetzigen Zustand des „Informellen Verfahrens“ bisher lediglich auf Verwaltungsebene erfolgt.
Da es aber für die Zukunft Wermelskirchens ganz entscheidend ist, in welchen Bereichen wir uns in Zukunft bewegen können, da der Regionalrat Köln im Laufe des zur Zeit anstehenden Verfahrens zur Umsetzung des neuen LEP Festschreibungen für über die laufende Ratsperiode hinaus gehende Zeiträume treffen wird, halte ich eine Beteiligung von StuV und Rat schon in dieser frühen Periode für dringend erforderlich.
Insbesondere sollten wir wissen, wer in der Verwaltung unserer Stadt mit welchen Mitarbeitern bei der Bez. Reg. Köln bisher die vorbereitenden Gespräche geführt hat und diese auch weiterhin führen wird.
Dabei sollten wir auch darüber informiert werden, wie die Verwaltung mit den weiteren Planungsbereichen in Hinsicht auf die Umsetzung des neuen LEP, wie z. B. Wohngebiete und Verkehrsflächen etc umzugehen gedenkt.
So muss erste Abschätzung der Suchräume nunmehr verfeinert werden und es muss konkretisiert werden, welche Flächen aus Wermelskirchen in das Gewerbeflächenkonzept des Kreises einfließen sollen.
Ich frage nunmehr an, welchen inhaltlichen wie auch zeitlichen Fahrplan die Verwaltung erarbeitet hat, um Ausschuss und Rat in diesen Prozess einzubeziehen und über die Ergebnisse letztendlich entscheiden zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
Planungspolitischer Sprecher
Mitglied des Ausschusses für Planung im RBK
Mitglied des Regionalrates