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Parkplatz Taubengasse (Antrag und Anfrage von Hermann Opitz und Klaus Hake)

Antrag

 

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff

-Rathaus-

02. August 2012

Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 17.09.2012
Haupt- und Finanzausschuss am 24.09.2012
Rat am 01.10.2012

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Burghoff,

die beteiligten Ausschüsse wie auch der Rat beschließen Folgendes:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die ehemalige und mittlerweile unbewohnte Sozialunterkunft Taubengasse/Berliner Straße abzureißen und dort öffentliche Parkplätze anzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit z.B. dem THW abzuklären, ob der Abriss in Form einer Übung durchgeführt werden kann, um die Abrisskosten zu minimieren.
3. Die für Abriss, Entsorgung und Anlage der Parkplätze benötigten Mittel werden durch die eingenommenen Gelder für die 9 abzulösenden Parkplätze des Neubaus Taubengasse / Obere Remscheider Straße gedeckt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Hermann Opitz  
(Mitglied des Rates)

gez. Klaus Hake 
(Sachkundiger Bürger)

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Anfrage

 

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

im Nachgang zu beigefügter Beantwortung richten wir folgende Fragen an Sie:

1. Wieso werden dort hinsichtlich des Stellplatzbedarfes „Wohnheime“ zur Anrechnung gebracht, obwohl auf dem Vermarktungsschild „16 seniorengerechte Mietwohnungen“ angepriesen werden?
Dürfen deren Bewohner folglich kein Auto besitzen, bzw. wo stellen Sie es unter, wenn keine Stellplätze vorhanden sind?
Die Erfahrung zeigt, dass immer mehr Senioren immer früher solche Wohnungen beziehen. Somit sind sie auch mobiler und führen in den meisten Fällen auch ein Kraftfahrzeug.

2. Die fußläufige Entfernung zwischen Taubengasse und Kreuzstraße beträgt gemessen 500m und die Entfernung für PKWs gemessen 550m. Die Rechtssprechung spricht von maximal 400m fußläufiger Entfernung. Wie können also diese Stellplätze an der Kreuzstraße überhaupt in die Berechnung einbezogen werden?

3. Wo befinden sich im Bereich der Kreuzstraße/Thomas-Mann-Straße (Videothek) überhaupt die 6+8=14 Stellplätze?

4. Wie viele – über die 6 Plätze für die Videothek hinaus – Stellplätze müssen an der Kreuzstraße für die Wohnungen und anderen Nutzungen nachgewiesen werden?

5. Wo werden auf den Flurstücken 377 und 469 (Neubau Taubengasse) exakt die 32 aufgeführten Stellplätze hergerichtet (Plan bitte vorlegen)?

6. Wie viele von denen sind öffentlich zugänglich, sprich für die Besucher der Geschäfte und Bewohner erreichbar?

7. Vorbehaltlich der Richtigkeit vorgelegter Berechnung muss der Investor des Objektes Taubengasse mindestens 9 Stellplätze ablösen. Folglich fließt dieses Geld real in die Kasse der Stadt und steht somit für den Abriss des Hauses Taubengasse und Herrichtung der Parkplätze zur Verfügung.
Warum setzt die Stadt somit den Ratsbeschluss auf Schaffung der Parkplätze in diesem Bereich nicht um?

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich diese Anfrage der  WNK UWG – Fraktion und der Unterzeichner NICHT gegen die Erstellung des in Rede stehenden Neubaus und dessen Investor richtet sondern ausschließlich der Sorge um die Parkplatzsituation in diesem Bereich geschuldet ist!

 

Mit freundlichen Grüße

gez. Hermann Opitz
Mitglied des Rates

gez. Klaus Hake
Sachkundiger Bürger