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Resolution des Rates der Stadt zur Polizeiwache in Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Unterzeichner beantragen für die Fraktionen von CDU, SPD und WNK UWG zu o.a. Tagesordnungspunkt nachfolgende Resolution alternativ zur Abstimmung zu stellen:

Die Unterzeichner bedauern die Entscheidung, den Polizeistandort an der Telegrafenstraße aufzugeben.
Eine Verlegung der Wache war und ist zu keinem Zeitpunkt von den Unterzeichnern gewünscht.

Nach den Darstellungen des Landrats in der jüngsten HuF-Sitzung muss jedoch mit Bedauern festgestellt werden, dass die Option des Erhalts des Polizeistandorts an der Telegrafenstraße nicht gegeben war und ist.
Insofern gilt es, eine sowohl wirklichkeitsnahe als auch für Wermelskirchen tragfähige Lösung zu finden.
Der Rat der Stadt stellt daher Folgendes fest:
Die Pläne von Landrat Menzel, im Nordkreis eine neue Polizeistation zu errichten, um so die Arbeit der Polizei zu optimieren und effektiver zu gestalten, die Sicherheit zu erhöhen und die Präsenz der Polizei im Nordkreis vor Ort weiterhin dauerhaft zu sichern, werden grundsätzlich begrüßt.
Der Rat appelliert an den Landrat, die neue Polizeistation an einem geeigneten Ort auf Wermelskirchener Stadtgebiet entlang der B51 zwischen Tente und der Stadtgrenze zu errichten.
Der Rat beauftragt den Bürgermeister, gemeinsam mit dem Landrat einen geeigneten Standort in diesem Bereich zu finden und das dafür benötigte Grundstück baurechtlich zu entwickeln und bereit zu stellen.
Der Rat möchte vom Landrat sichergestellt wissen, dass es in der Innenstadt eine an das dokumentierte Besucherverhalten angepasst Anlaufstelle der Polizei für die Bürger gibt.
Der Rat fordert Landrat und Bürgermeister auf, gemeinsam eine Folgenutzung für das Gebäude der bisherigen Polizeistation zu entwickeln. Hierbei könnte dort die Polizeianlaufstelle aber auch Dienstellen des Kreises wie z.B. die Nebenstellen von Straßenverkehrsamt und Gesundheitsamt etc. angesiedelt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Räume des Gebäudes der AWO Schuldnerberatung als Ersatz für die entfallenden Büroräume im Haus Brückenweg 30 anzubieten.

 Für die Unterzeichner ist eine Verlegung der Polizei nur dann politisch zustimmungsfähig, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

 Begründung:
erfolgt mündlich in der Sitzung

 

 Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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