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Antrag Handlungskonzept Wohnen RBK 2020

Antrag zur Sitzung des StUV am 27.09.2010:
Fortschreibung des „Handlungskonzepts Wohnen RBK 2020“, hier:
Aufstellung kommunaler Handlungskonzepte für Wermelskirchen

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

nachdem das „Handlungskonzept Wohnen RBK 2020“ weitgehend die Grundlagen ermittelt hat, liegt es nun an den Kommunen, darauf aufbauend anhand lokaler, ganz konkreter und zielgerichteter Handlungskonzepte die Weiterentwicklung zu einem noch attraktiveren und lebenswerteren Wohnstandort zu verwirklichen.

Die Konkurrenzfähigkeit unseres Wohnungsstandortes muss auch zukünftig gegeben sein.

Die WNK UWG – Fraktion versteht darunter keinen „Papiertiger“, der sich schön liest und danach schnell in irgendwelchen Schubladen verschwindet, sondern stellt sich darunter eine praxistaugliche und umsetzungsfähige Orientierungshilfe für Verwaltung, Politik und den Akteuren auf dem Wohnungsmarkt vor, gerne mit Vorbildcharakter um das Image unserer Stadt als Wohnstandort zu heben.

Entsprechend den Empfehlungen des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW („Kommunale Handlungskonzepte Wohnen – Ideen und Beispiele“ -Veröffentlichungsnummer W-415) sollte eine „Arbeitsgruppe Wohnen“ aus Vertretern der Verwaltung, Akteuren des Wohnungsmarktes, Kreditinstituten, etc. gebildet werden.

Parallel dazu kann eine Lenkungsgruppe aus Vertretern von Verwaltung und Politik notwendige politische Entscheidungen vorbereiten.

Bei einem Handlungskonzept Wohnen geht es nicht um die Neuaufstellung eines FNP´s oder der Ausweisung von neuem Bauland. Vielmehr können von hier aus beispielhaft folgende Stichpunkte genannt werden:

Die WNK UWG – Fraktion beantragt daher: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beauftragt den Bürgermeister, durch die Aufstellung kommunaler Handlungskonzepte das Wohnen der Zukunft in Wermelskirchen zu entwickeln.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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